Steffll von Hawnnolting (1) quittiert den Eingang von zehn Pfund Pfennigen der in Salzburg üblichen Währung, die ihm Erzbischof [Eberhard [III. oder IV.] von Salzburg] freiwillig als Schadensersatz für etliche Pferde und anderen fahrenden Besitz gezahlt hatte, welchen Hainreich Regelshoffer ihm während eines Kriegszug gegen Erzbischof Johann [!] von Salzburg abgenommen hatte. Die Summe wurde von einem Geldbetrag abgezogen, den Dompropst Sigmund von Salzburg Heinrichs Bruder, dem Pfarrer Michel Regelhofer, schuldig war. Zeugen: Allex Awffhaimer, Magnus Mosser, Tyebolld Griesnawa<e>r. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S: Fraunberger, Georg, Pfleger Tettelham
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Steffll von Hawnnolting (1) quittiert den Eingang von zehn Pfund Pfennigen der in Salzburg üblichen Währung, die ihm Erzbischof [Eberhard [III. oder IV.] von Salzburg] freiwillig als Schadensersatz für etliche Pferde und anderen fahrenden Besitz gezahlt hatte, welchen Hainreich Regelshoffer ihm während eines Kriegszug gegen Erzbischof Johann [!] von Salzburg abgenommen hatte. Die Summe wurde von einem Geldbetrag abgezogen, den Dompropst Sigmund von Salzburg Heinrichs Bruder, dem Pfarrer Michel Regelhofer, schuldig war. Zeugen: Allex Awffhaimer, Magnus Mosser, Tyebolld Griesnawar. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S: Fraunberger, Georg, Pfleger Tettelham
Erzstift Salzburg Urkunden, BayHStA, Erzstift Salzburg Urkunden 225
HU Salzburg 368; GU Tittmoning 74c
Erzstift Salzburg Urkunden
Erzstift Salzburg Urkunden >> 1401-1500
1427 Dezember 4
Fußnoten:
1) Haunerting (Gde. Taching a. See, LKr. Traunstein) ?
1) Haunerting (Gde. Taching a. See, LKr. Traunstein) ?
Erzstift Salzburg Urkunden
Perg.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Sg. fehlt
Überlieferung: Or.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: Salzburg
Vermerke: RV: Die quittumb von Ghay Steffan von Haunolting No 19 rot 55, 30
Originaldatierung: Salczburg 1427 des pfincztags vor sand Niclas tag
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1427
Monat: 12
Tag: 4
Überlieferung: Or.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: Salzburg
Vermerke: RV: Die quittumb von Ghay Steffan von Haunolting No 19 rot 55, 30
Originaldatierung: Salczburg 1427 des pfincztags vor sand Niclas tag
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1427
Monat: 12
Tag: 4
Haunerting: Stephan von
Fraunberger: Georg, zu Haag\ Pfleger, Tettelham
Regelhofer: Heinrich\ Bruder v. Michael
Regelhofer: Michael\ Bruder v. Heinrich
Regelhofer: Michael\ Pfarrer
Aufheimer: Alex
Moser: Magnus
Griesnauer: Diepold
Sigmund: Dompropst, Salzburg
Haunerting (Gde. Taching a. See, Lkr. Traunstein)
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Erzstift: Erzbischöfe\Johann (!)
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Domkapitel: Pröpste\Sigmund
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:39 MESZ
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