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"Bekanntmachung. Die neuen untenstehenden Zusätze sind zu beachten. Verordnung betreffend Beschlagnahme, Meldepflicht und Ablieferung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Kupfer, Messing und Reinnickel" (Nr. M.325e/7.15.K.R.A.)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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