Der Stellvertreter des Reichshofrichters zu Rottweil teilt Vierern und Gemeinde zu Silheim (?) [Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg] mit, dass vor dem Reichshofgericht in Rottweil der bevollmächtigte Anwalt des Juden Jakob von Scheppach [eventuell Jettingen-Scheppach/Lkr. Günzburg] Klage gegen sie erhoben hat, weil sie den geächteten Peter Vell in Silheim beherbergt und verköstigt haben und ihm auf andere Weise behilflich waren. Er läd sie daher für den 26. April ("zinstags nach Quasimodogeniti") vor das Hofgericht, um sich wegen dieser Klage dort zu verantworten.