Notariatsinstrument, laut dessen Freifrau Barbara zu Schwarzenberg, geb. v. Abensberg, einen ihrem Bruder Johann erteilten Verzichtbrief ihres Gemahls Erkinger von Seinsheim über ihr väterliches und mütterliches Erbe als ohne ihr Wissen und Willen gefertigt und gesiegelt, demnach für sie als rechtsunverbindlich erklärte.

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Staatsarchiv Nürnberg