1502 Nov. 29 (Andreasabend), Neubronn Georg [III.] Adelmann von Adelmannsfelden d.Ä. (#42) zu Neubronn teilt alle seine Güter, Schlösser, Weiler, Höfe, Zehnten, Gülten und Zinsen, Lehen wie Eigen, mit allen Zugehörden und Rechten unter seine drei im Laienstand lebenden Söhne Georg [IV.] (#47), Melchior (#52) und Balthasar (#53) Adelmann von Adelmannsfelden auf, wobei er jeden unter Überreichung eines besiegelten Registers in die folgenden Besitzungen einweist: 1) Georg Adelmann erhält Schloss Rechenberg mit allen Zugehörden. 2) Melchior Adelmann erhält Schloss Neubronn mit allen Zugehörden, jedoch mit der Verpflichtung, dem A. und dessen Ehefrau [Brigitte] dort lebenslanges Wohnrecht und Nießbrauch einzuräumen; hierüber haben die drei Brüder dem Vater einen Gunstbrief ausgestellt, in dem sich Melchior eigens zu seiner Verpflichtung bekannt hat. Er erhält dafür, solange seine Eltern leben, von seinen Brüdern jährlich je 126 1/3 fl. 3) Balthasar Adelmann erhält Schloss Schechingen mit allen Zugehörden. 4) Der A. legt seine zu bezahlenden und zu verzinsenden Schulden in Höhe von 7893 1/2 fl offen, von denen er selbst 893 1/2 fl übernimmt. Von den restlichen 7000 fl hätte jeder Sohn 2333 1/3 fl zu bezahlen. Da jedoch Rechenberg geringer anzusetzen ist als Schechingen und Neubronn, entfallen auf die Brüder Balthasar und Melchior je 2733 1/3 fl, während Georg [IV.] nur 1633 1/3 fl [so! richtig: 1533 1/3 fl] zu zahlen hat. 5) Diese Erbteilung und Besitzübergabe, der die Söhne zugestimmt haben, hat als letzter Wille des A. zu gelten. 6) Will einer der Erben sein Erbteil oder Güter daraus verkaufen, so hat er es zunächst um eine angemessene Summe, die von 3 oder 5 nahen Verwandten festzusetzen ist, seinen Brüdern und Vettern anzubieten. - Der A. einer- und seine Söhne andererseits erhalten je eine Ausf. dieser Urkunde. Siegler: der A. Ausf. Perg. - 1 Sg. besch. - Rv. Altsignatur(en): Nro. 1; - X.; - 19; - ad No. IV; - IV A 1

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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