Der Offizial des bischöflichen Gerichts zu Würzburg, Albrecht von Eyb (Eybe) erteilt einen Gerichtsbrief über das Urteil in dem Streite zwischen Pfarrer Nikolaus Schmidt (Faber), Kläger, und den Dorfmeistern (magistros ville) zu Ostheim an der Gollach, Beklagte, wegen eines Anspruchs auf 7 Pfund Pfennig Zins von einer dem Pfarrer gehörigen Kuh (vacca). Prokurator des Klägers: Jakob Doleator, der Beklagten: Eukarius Verlieser. Die Beklagten erklären, sie haben dem Kläger nur 3 Pfund Pfennig als freiwillige Gabe (propina) nicht als Zins gegeben. Nach Ableistung des den Beklagten auferlegten Eides werden sie von der Klage freigesprochen und der Kläger zu den Kosten verurteilt.