Der Fischer und Ulmer Beiwohner Johann Mack bekennt, dass ihm der Ulmer Bürger Eitel Besserer für die kommenden fünf Jahre sein Fischrecht in Ulm in der Blau von dem Markstein oben an der Leinwandbleiche und dem Hammer [Bereich Blumenscheinweg] bis an die Stadt und dann durch die Stadt bis zur Mündung der Blau in die Donau ("Thonaw") verliehen hat. Es befand sich zuvor im Besitz des verstorbenen Daniel Besserer und fiel von diesem an seinen Bruder Eitel. Johann Mack soll das Fischrecht in eigener Person ausüben und darf ohne Zustimmung des Eitel Besserer dort niemand anderen fischen lassen. Er hat sich dabei an die in der Stadt Ulm geltende Fischereiordnung zu halten. Allerdings steht ihm das Recht zu, innerhalb der Stadt auch während der Schonzeit mit dem Netz zu fischen. Lediglich gefangene Forellen muss er wieder aussetzen. Er verpflichtet sich, Eitel Besserer für das Fischwasser an jeder Quatember 15 Schilling Heller zu bezahlen. Außerdem wird er ihm jede Woche am Freitag oder Samstag 1 Ulmer Maß "Pfellen" oder Groppen gemischt oder ungemischt oder 0,5 Maß Grundeln oder 1 Pfund Hechte oder 1 Pfund Forellen von dem Fischwasser liefern. Kann er einmal keine Fische liefern, dann soll er dafür 3 Schilling Heller entrichten. Außerdem wird er ihm noch zusätzlich an Michaelis [29. September], an Galli [16. Oktober], an Martini [11. November] und an Weihnachten einen weiteren Zins in Geld oder Fischen entrichten. Eitel Besserer und seinen Erben steht das Recht zu, an vier Tagen im Jahr selbst in dem Fischwasser zu fischen, wofür er ihnen seine Gerätschaften ausleihen und ihnen unentgeldlich behilflich sein soll. Auch dürfen die Söhne des Eitel Besserer in dem Fischwasser baden und ihr Vergnügen suchen. Sofern Eitel Besserer Fische für seine Küche benötigt, hat er ihm diese nach Möglichkeit zu liefern, und zwar von den oben erwähnten Fischarten das Pfund für 3 Schilling Heller und das Pfund Aale, wenn er solche fangen kann, für 1 böhmischen Groschen. Wenn Eitel Besserer das Fischwasser innerhalb der fünf Jahre verkauft sowie nach Ablauf der fünf Jahre erlischt dieser Bestand automatisch.
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