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Ks. Karl V. befiehlt dem Rat der Stadt Biberach bei Strafe von 40 Mark Gold, den zu Burgrieden ("Burgrüed") eingestellten lutherischen Prädikanten zu entfernen und das Kl. H. in seinem ius patronatus, insbesondere aber in seinem Zehntrecht daselbst nicht zu beeinträchtigen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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