A: Ludwig von Eyb zu Thurndorf (Lkr. Eschenbach), Landrichter und Pfleger zu Auerbach. E: Abt Quirin einerseits und der Konvent des Klosters Michelfeld andererseits. Betreff: Spruchbrief in den Irrungen zwischen Abt und Konvent wegen der jährlichen Kosten auf Kleider, Scapulier, Schuhe und anderes, für die bisher jedem Konventualen jedes Jahr 8 Gulden gegeben wurden, diese aber 12 Gulden wünschen. Der Spruch lautet, dass der Abt jeden Konventualen bis Martini mit Hosen, Wams und Rock aus Amsterdamer Tuch kleiden, ihnen auch ein Scapulier geben und sie bis auf Martini nächsten Jahres beschuhen lassen soll. Nach Ausgang dieses Jahres soll der Abt jedem Konventherrn jährlich für Kleider, Scapulier, Hemden, Schuhe und Leilacher 10 Gulden an zwei Fristen, nämlich Michaeli und Martini, geben. Von diesem Geld sollen sich die Konventherren einkleiden, wie es ihrem Stand zusteht und es alter Gebrauch des Klosters ist. Auch soll ihnen ihr geziemender Trunk, wie es altes Herkommen ist, gutwillig gegeben werden. Hingegen sollen die Konventherren ihrem Abt alles anzeigen, was dem Kloster zu Nachteil und Schaden gereichen könnte. Auch sollen sie sich inner- und außerhalb des Klosters ehrbar und züchtig halten, wie es ihrem Stand gebührt.