Der Ulmer Bürger Ambrosius Rot beurkundet als Vertreter des Stadtammanns Konrad Karg ein Urteil des Stadtgerichts zu Ulm in einem Rechtsstreit zwischen dem Keller der Deutschordenskommende ("im Tewtschen huse") in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] Johann und seinem Fürsprecher Johann Neithardt, Altbürgermeister, als Kläger auf der einen Seite sowie dem Maurer und Ulmer Bürger Jodok ("Jos") Seifrid und seinem Fürsprecher Johann Ehinger von Pfaffenhofen [a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] als Beklagtem auf der anderen Seite. Streitgegenstand ist der jährliche Zins von einem Haus in Ulm. Nach Anhörung der Parteien und Prüfung der von ihnen vorgelegten Beweismittel entscheiden die Richter am Stadtgericht, dass Jodok Seifrid der Deutschordenskommende künftig jedes Jahr 12 Schilling und 3 Heller als Zins von dem Haus zu entrichten hat. Er muss das Haus aber nicht von der Kommende zu Lehen nehmen.