Vincentz Stächelin von Altheim (Althain) verkauft den ehrbaren Bernhart Bruner und Hans Seyfried als Pflegern der Pfarrkirche St. Martin zu Altheim einen Zins von 2 lb. h. Riedlinger (Rüdlinger) W. und stellt als Unterpfand einen J. Acker zu Altheim, der an die Grundstücke des Martin Mang von Riedlingen und der Eehäfftin angrenzt, aus dem die üblichen Steuern und Dienste sowie der gewöhnliche Zehnt gehen und von Ammann und Gericht als hierfür hinreichend erkannt wurde. Er kann nicht weiter versetzt und muß in baulichen Ehren gehalten werden. Der Empfang des bar bezahlten Kaufpreises von 40 lb. h. Riedlinger W. wird bestätigt. Die Gült ist jährlich zu Ostern oder 8 Tage danach zu entrichten. Bei Säumnis kann der A. zu gen. Bedingungen gepfändet werden. Ein Wiederkauf zum Kaufpreis ist jederzeit nach monatlicher Ankündigung möglich.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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