Papst Julius II. verstattet dem Erzbischof Hermann a) mit 12 seiner Räte in seiner Kirche einen Ablaß zu gewinnen, gleichwie solcher zu Rom in der Fastenzeit verdient wird, b) sich einen Beichtiger zu wählen, dem die Macht gegeben werde ihn von allen Sünden zu absolvieren, c) auf Festtage gewisse verbotene Speisen zu essen, d) in interdizierten Orten Messe lesen zu lassen.