Rudolf II., Erw. Röm. Ks. [voller Titel], leiht Reichserbtruchseß Karl [voller Titel] für sich selbst und als Lehnsträger seiner Brüder Christoph und Ferdinand den Blutbann in der Herrschaft Scheer (Schär) und in ihren anderen Herrschaften, Gebieten und Gerichten. Der Empfänger soll den Eid, den Bann gegen jedermann gerecht auszuüben, auch seinen Amtleuten abnehmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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