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Abt Heinrich vom Kloster Ägidii zu Braunschw., Albert v. Vechelde und Hans Hornborch, Bürgermeister zu Braunschweig und Meister Gottsehalk Lange, Licentiat der weltl. Rechte, vertragen einen Streit des Propstes Herman Pentel vom Stifte st. Blasii zu Braunschweig mit dem Dekan und Kapitel des gen. Stifts dahin, 1, daß der Propst sich verpflichtet, wenn sein Vorgänger in der Propstei, Erzbischof Gherd von Bremen oder Engelbert Smol, dem die Propstei adjudiciert war, beim Dekan und Kapitel Ansprüche auf Einkünfte aus der Zeit erheben wollte, wo die Propstei unbesetzt und im Streite war (d. h. von dem Tode des Propstes Joh. Lovesam bis zum gen. Propste Gerd), den Dekan und das Kapitel zu unterstützen, event. auch mit den Mitteln, die ihm seine vormalige Thätigkeit als Procurator des Erzbischofs und Engebert Smols an die Hand giebt, 2, daß das Kapitel sich verpflichtet über die in den Jahren 1436 und 1437 von der Scholastrie und Propstei zurück behaltenen Gelder, 22 1/2 Br. Mark, Rechenschaft abzulegen, nachdem zuvor gewisse Summen abgezogen sind (10 Mark 1 Br. Verd. für des Propstes Statuten; 10 Rh. Gulden, die er ihnen von 40 Gulden wiedergeben muß, die er für sie auf seine Vicarie zu Basel aus der Bank genommen zu einem Processe zwischen Meister Joh. Nigenborch und dem Vicar Arnd Rintelen, so daß sie dem Propste 9 1/2 Br. Mark schuldig waren), 3. daß über verschiedene streitige Geldfragen eine Vereinigung gezahlt wird (a. 33 Lüb. Mark von 1/2 Wispel Salz aus der Sülze zu Lüneburg soll das Kapitel der Propstei ersetzen, wenn Hans Dalenburg, Bürger zu Lüneburg, die Zahlung an das Kapitel beweisen kann. - b. Korngulde aus dem Jahre 1436 soll der Propst von Borchard Tetze, damal. Procurator des Propstes, mahnen oder von den Testamentaren des verstorbenen Joh. Westval, Pfarrers zu St. Martini, der nach der Aussage des Kapitels diese erhalten und an B. Tetze bezahlt hat, c. von B. Tetze soll der Propst 7 Verd. mahnen, die er von den Statuten von Ludolf Mekeler behalten; d. 10 Mark und 1 Verd., sowie 40 Gulden, die der jetzige Erzbischof Gherd vom Kapitel empfangen hat, will der Propst in einem halben Jahre zahlen, wenn mit dem Erzbischof kein Einverständniß erzielt werden sollte.). Na der gebord 1444 am sonnavende na des nigen jares dage (4. Januar). 4 Siegel an Pergamentstreifen.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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