Karl Wilhelm Ernst Freiherr von Botzheim belehnt, zugleich im Namen seiner vier Brüder, das Kloster Allerheiligen mit dem sogenannten Erlacher- und Nonnenzehnten zu einem rechten Erblehen gegen Zahlung einer einmaligen Entschädigung von 9000 Gulden und einen alljährlichen Lehenskanon von 25 Gulden. 1768 Oktober 10 bestätigt die ortenauische Reichsritterschaft den Verkauf.