Der Knappe Hinrik von Schwerin, Sohn des Ritters Otto von Schwerin, verzichtet auf alle bisher von ihm geltend gemachten Ansprüche auf jenen Hof, den sein genannter Vater dem Nicolaihof in Bardowick und dessen Vorsteher Hinrik van der Molen verkauft hat. Er bestätigt, dass die Verkaufsurkunde damals mit seinem Willen ausgestellt ist und verpflichtet sich zur Gewährleistung. Zeugen dieses Vertragtes und Mitbesiegler sind Herr Johann von Reden, Geistlicher vom Orden St. Benedicti, Seghebant von dem Berge, Bochard von Lüchow und Hasseke, Ratsmann von Lüneburg.

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