Notiz über eine Abmachung zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz und Dieter von Handschuhsheim. Gemäß einem früheren Vertrag sollte der Pfalzgraf seinen Anteil an Ladenburg und Neckarhausen an Dieter für 5.000 Gulden und 20 Gulden übergeben, woraufhin Dieter gnädigerweise etwa 400 Gulden an säumigen Gülten nachgelassen hat. Dies hat der Bischof [Reinhard] von Worms aber nicht zugelassen. Daher vereinbaren nun der Pfalzgraf und Dieter, dass Letzterer die Nutzung von Ladenburg bis zur nächsten Heu- und Fruchternte einnehmen soll. Was in den vergangenen Ernten zu Schneiderlohn und zur Einbringung der Frucht bis in die Scheuer aufgelaufen ist, soll der Pfalzgraf ausrichten, ebenso die Belohnung des Torknechts (thornnknecht) und anderer, nachdem es Dieter nicht übergeben wurde. Daraufhin soll der Pfalzgraf ihm das Hauptgut an Gold bis zum nächsten Freitag [= 18.2.1508] in die Kanzlei zu Heidelberg überantworten lassen. Dagegen soll Dieter die Verschreibung über Ladenburg und Neckarhausen mit gebührlicher Quittung wieder übergeben.