Jheronimus Frowendienst von Hosskürch, Priester des Bistums Konstanz, bekundet, daß der Abt Johann von Salem ihm auf seine Bitte hin, vornehmlich aber "umb gottes singens und lesens willen" die Pfarrei Ostrach verliehen hat und daß er sich eidlich zur Einhaltung folgender Punkte verpflichtet: 1. Persönlich zu residieren und die Untertanen mit Messelesen, Predigen, Reichung der hl. Sakramente und Abhaltung der gewöhnlichen Zeremonien zu versehen, sich eines priesterlichen Wesens befleißigen, keine neuen Sekten, Lehren, Satzungen, "so jetzo an etwelchen Orten wider unser alt hailwertige christenliche kirchen vor augen", anzunehmen noch zu lehren, hängt er solchen Sekten und Glauben an, so soll er de facto der Pfarrei entsetzt sein. 2. Das Einkommen der Pfarrei weder zu vermindern noch zu vertauschen und auch die Pfarrei selbst nicht zu resignieren ohne Erlaubnis des Lehensherrn. 3. Das Pfarreinkommen, Kelche, Ornate, Bücher, Rechte und Gerechtigkeiten, die der Pfarrei zukommen, zu erhalten. 4. Sich mit dem Einkommen, wie es sein Vorgänger Jacobus Benz, der auf die Pfarrei resigniert hatte, erhielt, zufriedenzugeben und sich wegen Streitigkeiten mit dem Kloster nicht an weltl. oder geistl. Gerichte zu wenden

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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