Jheronimus Frowendienst von Hosskürch, Priester des Bistums Konstanz, bekundet, daß der Abt Johann von Salem ihm auf seine Bitte hin, vornehmlich aber "umb gottes singens und lesens willen" die Pfarrei Ostrach verliehen hat und daß er sich eidlich zur Einhaltung folgender Punkte verpflichtet: 1. Persönlich zu residieren und die Untertanen mit Messelesen, Predigen, Reichung der hl. Sakramente und Abhaltung der gewöhnlichen Zeremonien zu versehen, sich eines priesterlichen Wesens befleißigen, keine neuen Sekten, Lehren, Satzungen, "so jetzo an etwelchen Orten wider unser alt hailwertige christenliche kirchen vor augen", anzunehmen noch zu lehren, hängt er solchen Sekten und Glauben an, so soll er de facto der Pfarrei entsetzt sein. 2. Das Einkommen der Pfarrei weder zu vermindern noch zu vertauschen und auch die Pfarrei selbst nicht zu resignieren ohne Erlaubnis des Lehensherrn. 3. Das Pfarreinkommen, Kelche, Ornate, Bücher, Rechte und Gerechtigkeiten, die der Pfarrei zukommen, zu erhalten. 4. Sich mit dem Einkommen, wie es sein Vorgänger Jacobus Benz, der auf die Pfarrei resigniert hatte, erhielt, zufriedenzugeben und sich wegen Streitigkeiten mit dem Kloster nicht an weltl. oder geistl. Gerichte zu wenden
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Jheronimus Frowendienst von Hosskürch, Priester des Bistums Konstanz, bekundet, daß der Abt Johann von Salem ihm auf seine Bitte hin, vornehmlich aber "umb gottes singens und lesens willen" die Pfarrei Ostrach verliehen hat und daß er sich eidlich zur Einhaltung folgender Punkte verpflichtet: 1. Persönlich zu residieren und die Untertanen mit Messelesen, Predigen, Reichung der hl. Sakramente und Abhaltung der gewöhnlichen Zeremonien zu versehen, sich eines priesterlichen Wesens befleißigen, keine neuen Sekten, Lehren, Satzungen, "so jetzo an etwelchen Orten wider unser alt hailwertige christenliche kirchen vor augen", anzunehmen noch zu lehren, hängt er solchen Sekten und Glauben an, so soll er de facto der Pfarrei entsetzt sein. 2. Das Einkommen der Pfarrei weder zu vermindern noch zu vertauschen und auch die Pfarrei selbst nicht zu resignieren ohne Erlaubnis des Lehensherrn. 3. Das Pfarreinkommen, Kelche, Ornate, Bücher, Rechte und Gerechtigkeiten, die der Pfarrei zukommen, zu erhalten. 4. Sich mit dem Einkommen, wie es sein Vorgänger Jacobus Benz, der auf die Pfarrei resigniert hatte, erhielt, zufriedenzugeben und sich wegen Streitigkeiten mit dem Kloster nicht an weltl. oder geistl. Gerichte zu wenden
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Nr. 281
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden
Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden >> 1. Urkunden
1557 Juni 26 (1557 Juni 26 (Samstag nach St. Johann Baptisten Tag))
Urkunden
Siegler: Georg Stöhr, Bürgermeister zu Pfullendorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Überlieferungsart: Ausfertigung
Benz, Jacob; Ostrach
Frawendienst, Hieronymus; Pfarrer zu Ostrach
Johann V.; Abt von Salem (1553-1558)
Stöhr, Georg; Bürgermeister zu Pfullendorf
Hoßkirch RV
Konstanz KN
Ostrach SIG
Salem FN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:50 MESZ
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