Kaiser Karl IV. hebt die Befugnisse des bisher für die Stadt Schwäbisch Hall und ihre Bürger zuständigen Landvogts (kein Name und kein Amtsbezirk genannt) auf und unterstellt dieselben dem zum Landvogt in Niederschwaben ernannten Pfalzgrafen Ruprecht (I.) d. Ä.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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