Worms: Anno .... millesimo trecentesimo octuagesimo sexto, indictione nona, pontificatus .... Urbani .... pape sexti anno octavo, ultima die mensi...
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A 2 Worms, 1386-02-28 I
A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 20 Orte, Buchstabe W >> 20.21 Worms (Domstift)
1386 Februar 28 I
Worms, Domstift
Original - Pergament
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms: Anno .... millesimo trecentesimo octuagesimo sexto, indictione nona, pontificatus .... Urbani .... pape sexti anno octavo, ultima die mensis Februarii, mane post auroram ante horam primarum, im Wormser Dom, vor und auf dem Heiligkreuzaltar daselbst, wo die zu publizierenden Briefe gewöhnlich verlesen werden, bekundet Conradus Jacobi v. Odernheim, kaiserlicher Notar, dass er auf Ersuchen des Bischofs Eckard von Worms den von diesem wegen des Bischofs und Klerus angetanen Unrechts verhängten Kirchenbanns und Interdiktsbrief gegen die Stadt Worms (Bürgermeister, Ratsherrn und Bürger) in allgemeinen und gegen einige im besonderen, gesiegelt von Bischof und gefertigt vom kaiserlichen Notar Nycolaus Bilgerin, in Händen gehalten, laut und deutlich vor den nachgenannten zeugen verlesen und im Original wie in Abschriften an verschiedenen (genannten) Stellen des Domes 'accessi et accessimus similiter personaliter ad valvas maiores dicte ecclesie versus palatium episcopale et ibidem infra valvas predictas et in ipsa ecclesia ad duas statuas lapideas per quas transitur ad mediu .... ellcesie dictios processus originales ac eorundem copias duplicatas auttenticas etiam affixi et affigi feci et apponi' angeheftet hat - Zeugen: Herr Conradus Odinckeymer, Vikar von St. Paul, Henricus von Koblenz, Kleriker der Trierer Diözese, Henlinus Gyge, Unterglöckner (subcampanarius) des Doms, u. a. m. 1) Vom ersten Prozess sind Anfang und Ende mitgeteilt: Eckard, Bischof von Worms, die Äbte, Priore und Pröpste und die übrigen Prälaten und Religiosen der Kirchen und Klöster in der Diözese, an die Priore, Lektoren, Konvents und die einzelnen Brüder der Prediger, Minoriten, Augustiner, Karmeliter, Wilhelmiten und anderer Orden das gegen die Stadt Worms verhängte Interdikt mit - Zeugen: Wolframus, Pleban, Heinricus von Erlekeim, Heinricus Vitztum, Johannes Bretschel, Conradus Swap, Conradus Rutzel, Priester und Pfründner der Pfarrkirche zu Laudenberg, Henlinus Lippe, Schultheiß, Cono Cuneman, Syfridus Hoppe, Merkelinus Karge und Martinus, Schöffen opidi in Laudenberg u. a. m. Unterschrift des Wormser Klerikers Nycolaus Bilgerin. 2) Vom zweiten Prozess sind Anfang und Ende mitgeteilt: Eckard, Bischof von Worms ...- (Zeugen: ........ Conradus von Sweygern, Frühmesser in Sygelsbach, Wormser Diözese. Unterschrift des Nycolaus Bilgerin, Wormser Klerikers. Unterschrift und Signet des kaiserlichen Notars Jacobus von Odernheim, Wormser Klerikers
ZB 1936 Nr. 41
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ
Namensnennung 4.0 International