Der Offizial des Propsts zu St. Guido in Speyer bezeugt, dass vor dem Notar Johann Seelbach benannte Richter und Gerichtsleute des Dorfs Uchtersheim (Eichtersheim) von dem Sechspfründner Albrecht Hess zu Speyer unter Verpfändung benannter Güter zu Eichtersheim 120 Gulden zu 5 Prozent entliehen haben.