Reinhard von Gemmingen, kurpfälzischer Rat, bekundet, dass er zur Finanzierung des Kaufs von Schloss Hornberg samt zugehörigen Dörfern und Gütern Hermann von Kronberg eine jährlich zu Ostern in den Kronberger Hof nach Oppenheim fällige Gült in Höhe von 500 Gulden (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) in Münzen, die der 1609 publizierten Ordnung des Rheinischen Kreises entsprechen, um 10.000 Gulden (den Dukaten zu 34, den Goldgulden zu 25, den Philippstaler zu 23 und den Reichstaler zu 21 Batzen) verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme und setzt näher bezeichnete Auen am Rhein bei Oppenheim, einen Teil eines Wörths (soweit nicht mainzisches Lehen) gegenüber Stockstadt sowie sein freiadliges Hofgut zu Nierstein, wie dieses von denen von Waldeck genannt von Vben über die von Wolfskehlen an die von Gemmingen gelangt ist, zu Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt vorbehalten.