Georg (Jorge) Romawe bekundet, dass ihn Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, als Knecht und Diener aufgenommen hat. Hierüber hat er eine im F...
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1320
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1491-1500
1496 Dezember 1
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben und gescheen in iar und tag als obgeschrieben steet
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Georg (Jorge) Romawe bekundet, dass ihn Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, als Knecht und Diener aufgenommen hat. Hierüber hat er eine im Folgenden inserierte Urkunde erhalten. Georg verspricht, zeitlebens im Dienst des Abtes und des Klosters zu bleiben. Er versichert, alle Vereinbarungen einzuhalten und schwört dies bei Gott und den Heiligen; zusätzlich gelobt er dies dem Abt an Eides statt in die Hand. Siegelankündigung. Auf Bitte Georgs besiegelt der Junker Marschall Albrecht von Trümbach (Truebenbach) die Urkunde. Inserierte Urkunde von 1496 Dezember 1: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er Georg (Jorge) Romawe zeitlebens als Schultheiß von Neuhof (Newenhove) eingesetzt hat. Georg soll alle Anweisungen, die ihm der Abt oder seine Nachfolger erteilen, befolgen. Dafür erhält Georg alle Rechte, die einem Schultheißen gebühren. Des Weiteren erhält Georg die Hufe in Ellers mit allem Zubehör, die der alte Konrad (Cuntz) Ulnbecher innehatte. Da er dort nichts vorgefunden hat [keine Aussaat?], muss er auch nichts zurücklassen. Den anderen Teile der Hufe (gegenwechsel) besitzt Johann (Hans) Ulnbecher. In Neuhof darf Georg auf dem Gelände, das vorher der Mühle unterhalb des alten Weihers gehört hat, ein Haus errichten. Dies alles erhält er ohne Dienst- oder Zinsverpflichtungen (unvertzinst und unverfrondint). Zudem erhält Georg zeitlebens jährlich aus der Kammer des Abtes sechs Gulden oder Geld, das genauso viel wert ist, sowie Mantel und Mütze wie die anderen Hofknechte des Abtes. Dafür soll Georg seinen Dienst für den Abt und das Kloster zeitlebens verrichten und ein zum Kriegsdienst gerüstetes Pferd auf eigene Kosten unterhalten. Immer wenn Abt oder Kloster Georgs Dienste außerhalb seines Hauses bedürfen, muss er zur Verfügung stehen. Die dann entstehenden Kosten tragen Abt und Kloster. Georg versichert unter Eid, allen Verpflichtungen nachzukommen sowie Abt und Kloster treu zu sein, ihnen zu dienen, Schaden von ihnen abzuwenden, sein Bestes zu tun und sich so zu verhalten, wie es sich für einen treuen Knecht gegenüber seinem Herrn gebührt. Siegelankündigung des Abtes Johann. Ausstellungsort: Fulda. (Geben in unser stadt Fulda auf Donnerstag nach sanct Endres des heiligen aposteln tag nach Cristi unsers lieben Herrn gebuert viertzehenhuendertundim sechs unnd neuntzigsten iare). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Marschall Albrecht von Trümbach
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 894-896
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Georg (Jorge) Romawe bekundet, dass ihn Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, als Knecht und Diener aufgenommen hat. Hierüber hat er eine im Folgenden inserierte Urkunde erhalten. Georg verspricht, zeitlebens im Dienst des Abtes und des Klosters zu bleiben. Er versichert, alle Vereinbarungen einzuhalten und schwört dies bei Gott und den Heiligen; zusätzlich gelobt er dies dem Abt an Eides statt in die Hand. Siegelankündigung. Auf Bitte Georgs besiegelt der Junker Marschall Albrecht von Trümbach (Truebenbach) die Urkunde. Inserierte Urkunde von 1496 Dezember 1: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er Georg (Jorge) Romawe zeitlebens als Schultheiß von Neuhof (Newenhove) eingesetzt hat. Georg soll alle Anweisungen, die ihm der Abt oder seine Nachfolger erteilen, befolgen. Dafür erhält Georg alle Rechte, die einem Schultheißen gebühren. Des Weiteren erhält Georg die Hufe in Ellers mit allem Zubehör, die der alte Konrad (Cuntz) Ulnbecher innehatte. Da er dort nichts vorgefunden hat [keine Aussaat?], muss er auch nichts zurücklassen. Den anderen Teile der Hufe (gegenwechsel) besitzt Johann (Hans) Ulnbecher. In Neuhof darf Georg auf dem Gelände, das vorher der Mühle unterhalb des alten Weihers gehört hat, ein Haus errichten. Dies alles erhält er ohne Dienst- oder Zinsverpflichtungen (unvertzinst und unverfrondint). Zudem erhält Georg zeitlebens jährlich aus der Kammer des Abtes sechs Gulden oder Geld, das genauso viel wert ist, sowie Mantel und Mütze wie die anderen Hofknechte des Abtes. Dafür soll Georg seinen Dienst für den Abt und das Kloster zeitlebens verrichten und ein zum Kriegsdienst gerüstetes Pferd auf eigene Kosten unterhalten. Immer wenn Abt oder Kloster Georgs Dienste außerhalb seines Hauses bedürfen, muss er zur Verfügung stehen. Die dann entstehenden Kosten tragen Abt und Kloster. Georg versichert unter Eid, allen Verpflichtungen nachzukommen sowie Abt und Kloster treu zu sein, ihnen zu dienen, Schaden von ihnen abzuwenden, sein Bestes zu tun und sich so zu verhalten, wie es sich für einen treuen Knecht gegenüber seinem Herrn gebührt. Siegelankündigung des Abtes Johann. Ausstellungsort: Fulda. (Geben in unser stadt Fulda auf Donnerstag nach sanct Endres des heiligen aposteln tag nach Cristi unsers lieben Herrn gebuert viertzehenhuendertundim sechs unnd neuntzigsten iare). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Marschall Albrecht von Trümbach
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 894-896
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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