Kaiser Karl V. teilt Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm mit, dass der Abt des Benediktinerklosters Elchingen [Oberelchingen Gde. Elchingen/Lkr. Neu-Ulm] Silvester [Gottfried] vor dem Reichskammergericht Klage gegen sie erhoben hat. Grund dafür war, dass die Stadt Ulm von dem Abt die Auslieferung einiger Klosteruntertanen, die im Herrschaftsbereich der Stadt, aber auf Klosterbesitz Straftaten begangen haben, gefordert hat. Als Abt Silvester dies unter Hinweis auf seine Jurisidiktionsbefugnisse über seine Untertanen verweigerte, hat die Stadt einen Teil der Straffälligen gefangennehmen und mit Geldstrafen belegen lassen. Gegen diesen Eingriff in seine Jurisdiktionsgewalt hat der Abt nun Klage erhoben. Der Kaiser befiehlt daher Bürgermeister und Rat unter Androhung einer Strafe von 20 Mark lötigem Gold, solche Eingriffe künftig zu unterlassen. Auch sollen sie nicht mehr gewaltsam gegen das Kloster Elchingen und seine Untertanen vorgehen, sondern den Rechtsweg einhalten. Außerdem ordnet er an, dass sich Bürgermeister und Rat am 21. Tag nach dem Empfang dieses Mandats oder an dem darauf folgenden ordentlichen Gerichtstag vor dem Reichskammergericht entweder persönlich oder vertreten durch einen bevollmächtigten Anwalt wegen dieser Klage verantworten sollen. Sollte zu dem festgelegten Termin kein Vertreter der Stadt Ulm vor dem Gericht erscheinen, wird das Verfahren gegen die Stadt in Abwesenheit fortgesetzt.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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