Die Untergänger zu Stuttgart entscheiden in einem Rechtsstreit zwischen den Pflegern von des Oberratssekretärs Miller Kindern, Kläger, und Friedrich Ludwig von Janowitz (Janowiz), Obervogt zu Brackenheim, und Johann Christoph Herbst, Bebenhauser Pfleger zu Stuttgart, Beklagte, wegen eines neu gemachten Stückes Rinne und Winkels beim Bebenhauser Hof zu Stuttgart, dass das alte Untergangsurteil von 1496 in Kraft bleiben, die Baukosten nach einem gewissen Ansatz verteilt werden und Janowitz (Janowiz) eine Steinplatte für den Dachtrauf bauen lassen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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