Detlef Rantzau, Amtmann zu Cismar und Oldenburg, erbgesessen zu Klethkamp und Gereby, vermacht der Hauptkirche zu Oldenburg als Entgeld für die Erlaubnis zur Errichtung eines Erbbegräbnisses in einer Kapelle an die Kirche 1500 Mark Lübsch zu 90 Mark jährlicher Zinsen mit der Bestimmung, dass je 30 Mark für den Hauptprediger, die Armenschüler und die Unterhaltung der Kirche verwendet werden. Bürge: Detlef Brockdorff, erbgesessen zu Windeby.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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