5.2.1.1.2. Brücken- und Wegebau
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Gliederung
AA 0633 Roerdepartement, Präfektur (AA 0633)
Roerdepartement, Präfektur (AA 0633) >> 5. Dritte Division: Militärverwaltung; Verwaltung von öffentlichen Arbeiten, Landwirtschaft, Handel >> 5.2. Zweites Büro: Verwaltung von öffentlichen Arbeiten, Landwirtschaft, Handel >> 5.2.1. Öffentliche Arbeiten >> 5.2.1.1. Hochbau, Brücken- und Wegebau
Da das Roerdepartement das Bindeglied zwischen Frankreich, Holland und Deutschland darstellte, kam dem Aus- und Neubau von Straßen eine besondere Bedeutung zu. Die wichtigsten Straßen des Roerdepartements waren die Straße von Paris nach Deutschland über Soissons - Aachen - Aldenhoven - Jülich - Bergheim - Köln, die Straße von Venlo nach Wesel über Straelen - Geldern - Issum - Alpen - Büderich, die 1809 begonnen wurde und einen Teil der kaiserlichen Straße von Paris nach Hamburg bildete, die Straße von Basel linksrheinisch nach Nimwegen über Köln - Wesseling - Neuss - Linn - Rheinberg - Xanten - Kaikar - Kleve - Kranenburg, die Straße von Aachen nach Düsseldorf über Jülich - Neuss, die Straße von Aachen nach Köln über Düren, die Straße von Jülich nach Luxemburg über Düren - Monschau und die Straße von Aachen nach Monschau über Kornelimünster - Roetgen mit Abzweigungen nach Stolberg und Burtscheid, deren Bau 1804 begonnen wurde. Darüberhinaus gab es eine Reihe von Straßen, die als Straßen dritter Ordnung angesehen wurden, so z. B. die Straße von Aachen nach Duisburg über Linnich, die Straße von Jülich nach Maastricht über Geilenkirchen - Sittard, die Straße von Köln nach Nimwegen über Krefeld, die Straße von Aachen nach Maastricht über Herzogenrath - Geilenkirchen, die Straßen von Aachen nach Vaals und Neaux (= Eupen), die Straße von Jülich nach Stolberg (vgl. Annuaire de laRoer 1809, S. 21 f. : Dorsch, Statistique, S. 447 f. sowie seine Karte des Roerdepartements, Zeyss, Handelskammern, S. 160 f.; M. Schultheis-Friebe, Die französische Wirtschaftspolitik im Roerdepartement 1792 - 1814, S. 51-57). Eine eingehende Regelung über den Bau, die Reparatur und die Unterhaltung der Straßen traf das Dekret Napoleons vom 16. Dezember 1811 (Bulletin des Lois, 4. Serie, Tome XVI, Heft 418, lfd. Nr. 7643, S. 65 - 127). In ihm wurden kaiserliche und Departementalstraßen (bis dahin Straßen dritter Ordnung) unterschieden. Die Departementalstraßen mußten allein von den Departements, Arrondissements und Communen unterhalten werden, während die kaiserlichen Straßen entweder ganz oder unter Heranziehung der Departements, durch die sie hindurchführten, aus dem kaiserlichen Tresor finanziert wurden. Die vorliegende verhältnismäßig umfangreiche Aktengruppe bietet das Material im wesentlichen in chronologischer Folge, so daß eine Analyse der einzelnen Bände vorgenommen werden mußte. Die Akten befassen sich zum größten Teil mit Fragen der Finanzierung und der Ausschreibung und Vergabe von Bauarbeiten an Unternehmer. Im Zusammenhang mit der Ausschreibung sind zahlreiche Pläne über die auszuführenden Arbeiten überliefert, die bewußt in ihrem Zusammenhang belassen und bei der Verzeichnung ausgeworfen wurden. Vereinzelt finden sich hier auch Betreffe aus dem Bereich des Wasserbaus (Deiche, Nordkanal). Die Spezialakten über Nachbarwege, deren Unterhaltung allein den Gemeinden oblag, finden sich in der Gruppe "Bauten in den einzelnen Gemeinden" (vgl. oben). Ergänzendes Material ist in der Gruppe "Bau- und Wegepolizei" überliefert.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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09.01.2026, 11:19 MEZ
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- Roerdepartement, Präfektur (AA 0633) (Bestand)
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