Tile Ecstein von Ettingshausen (Ittingishusen) bekundet, daß ihm das Kloster Haina das Klostergut zu Ober-Bessingen (Abirn B.), auf dem vordem Kus...
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Urk. 26, 900
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1350-1374
1368 Dezember 03
Ausf., dt., Perg., durch Moder besch., aufgeklebt. - Abh. RundSg. des Pfarrers, 2,2 cm, Brustbild eines Propstes mit Stab (links) und herald. Lilie (Gleve) in der Rechten, U.: '+S' BE'RTO'LDI · PLBI · IN · BASING'EN'.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1368, prima dominica adventus d.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Tile Ecstein von Ettingshausen (Ittingishusen) bekundet, daß ihm das Kloster Haina das Klostergut zu Ober-Bessingen (Abirn B.), auf dem vordem Kuse Pudelern saß, gegen eine Pacht von 4 Malter Korn und 2 Malter Hafer Grünberger Währung [!] sowie 18 alten Groschen alljährlich zu Martini nebst 1 Fastnachtshuhn zu Landsiedelrecht geliehen hat. Er soll das Gut zum kommenden Peterstag beziehen und ordentlich bebauen, widrigenfalls das Kloster aus seinem sonstigen Wald- und Feldbesitz in diesem und anderen Gerichten pfänden darf. Für das erste Jahr ist ihm die Pacht zur Hälfte erlassen. Nach seinem Tod oder bei Vernachlässigung fällt das Gut an das Kloster zurück, das ihn sonst weder um eines besseren Landsiedels noch um höheren Zinses willen daraus vertreiben soll.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Berthold (Berchtolt), Pfarrer zu Münster (Monstere)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Berthold Mulenere, Bernhard von Ettingshausen (Yttinges-), Eckehard Sweynkebeyn, Bürger zu Grünberg.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Pfarrer.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 714, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Tile Ecstein von Ettingshausen (Ittingishusen) bekundet, daß ihm das Kloster Haina das Klostergut zu Ober-Bessingen (Abirn B.), auf dem vordem Kuse Pudelern saß, gegen eine Pacht von 4 Malter Korn und 2 Malter Hafer Grünberger Währung [!] sowie 18 alten Groschen alljährlich zu Martini nebst 1 Fastnachtshuhn zu Landsiedelrecht geliehen hat. Er soll das Gut zum kommenden Peterstag beziehen und ordentlich bebauen, widrigenfalls das Kloster aus seinem sonstigen Wald- und Feldbesitz in diesem und anderen Gerichten pfänden darf. Für das erste Jahr ist ihm die Pacht zur Hälfte erlassen. Nach seinem Tod oder bei Vernachlässigung fällt das Gut an das Kloster zurück, das ihn sonst weder um eines besseren Landsiedels noch um höheren Zinses willen daraus vertreiben soll.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Berthold (Berchtolt), Pfarrer zu Münster (Monstere)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Berthold Mulenere, Bernhard von Ettingshausen (Yttinges-), Eckehard Sweynkebeyn, Bürger zu Grünberg.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Pfarrer.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 714, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ