Kameralamt Mergentheim: Rechnungen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 1/68
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Rechnungen der unteren Verwaltungsbehörden >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
1809-1922
Inhalt und Bewertung
Der aus den Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg ausgegliederte Bestand enthält Domanialhauptbücher mit Beilagen, Jahresbaukonsignationen über die Hochgebäude, Umgelds- und Wirtschaftsabgeaberechnungen sowie Steuerhauptbücher.
Vorbemerkung: Das Finanzwesen des Württ. Staates wurde infolge des Umbaus der Staatswirtschaft durch König Friedrich im Jahre 1806 grundlegend neu geordnet. In der unteren Verwaltungsstufe sollte nach den §§ 23 und 58 des Organisationsmanifestes allmählich eine "zweckmäßige Einteilung und Vereinigung der Ober- und Stabsämter, Steuereinnehmereien, Kellereien, usw." getroffen werden. Demzufolge wurden durch eine Ämterkombination die ehemaligen Keller, Verwalter, Pfleger, Kirchenrätlichen Klosterverwalter und Rentbeamten zu einer eigenen Behörde zusammengefaßt. Ursprünglich war ihre Bezeichnung Kameraleinnehmerei, ab 1807 Kameralamt. Zunächst wurden 87 Kameralämter geschaffen. Durch Erlaß vom 25.4.1807 (Reg.Bl. S. 101) und 26.4.1808 (Reg.Bl. S. 229) wurden Sie als selbstständige Unterbehörden der Staatsfinanzverwaltung den Oberämtern zur Seite gestellt. Die Kameralämter erhielten durch die Ämterkombination die Verwaltung des staatlichen Besitzes an Meiereien, einzelnen Gütern und Fischwassern, an Zehntgefällen und sonstigen grundherrlichen Rechten sowie die Aufsicht über Kastenknechte und Unterpfleger. Durch Generalverordnung vom 10.5.1807 (Reg.Bl. S. 422) wurde ihnen auch die Leitung sämtlicher mit dem Steuerwesen verbundener Geschäfte übertragen. Beim Neuaufbau der Staatsverwaltung im Jahre 1817 übernahm König Wilhelm zunächst unverändert die von König Friedrich 1806 geschaffenen Kameralämter und unterstellte sie den Kreisfinanzkammern. Durch Verordnung vom 4.6.1819 (Reg.Bl. S. 293) wurden ihre Aufgaben neu geregelt und ihre Zahl auf 79 festgelegt. Als Behörden der Domanial-, Bau- und Forstverwaltung verwalteten sie Besitz und Einkommen des Staates und erfüllten die darauf beruhenden Verbindlichkeiten. Zugleich wurden sie Bezirkskasse für jedes Oberamt und entwickelten sich nach und nach auch zum Bezirkssteueramt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts veränderten sich Tätigkeitsfeld und Zahl der Kameralämter des öfteren. Insbesondere als Folge der 1848/49 erlassenen Ablösungsgesetze, die Aufhebung der Grundlasten und des Übergangs von der Natural- zur Geldwirtschaft wurden die Kameralämter entlastet und zum Teil aufgelöst. Das letzte (63.) Kameralamt Leutkirch wurde 1887 errichtet. Durch Verfügung vom 24.1.1895 (Reg.Bl. S. 38) wurden die Kameralamtsbezirke mit den Oberamtsbezirken gleichgestellt. Das Kameralamt Mergentheim bestand von 1810-1922. In der Einteilung des Kameralamtsbezirks traten folgende Änderungen ein: Durch Staatsvertrag vom Mai 1810 erfolgte die Abtretung der Orte Ober- und Unterbalbach an Baden. Gemäß Verordnung vom 6.6.1819 (Württ.Reg.Bl. von 1819 S. 293-304) betr. Neuorganisation der Kameralämter wurden an das Kameralamt Schöntal die Orte Dörzbach mit Albertshof und St. Wendelin und Laibach abgetreten. Durch Verordnung vom 6.3.1843 (Württ.Reg.Bl. von 1843 S. 221) betr. Neueinteilung der Kameralämter hat das Kameralamt Mergentheim die Gemeinde Hollenbach an das Kameralamt Schöntal abgetreten. Gemäß Verordnung vom 7.3.1846 (Württ.Reg.Bl. von 1846 S. 127 ff) betr. Auflösung der Hoheitsgemeinschaft in den Orten Widdern und Edelfingen wurden Widdern mit Parzellen Schusterhof, Seehaus und Ziegelhütte und Edelfingen an Württemberg abgetreten und dagegen an Baden die Orte Korb, Dippach, Hagenbach, Unterkessach sowie das Schlossgut Herzberg abgegeben. Durch Verfügung vom 28.2.1872 (Württ.Reg.Bl. von 1872 S. 101) erfolgte die Auflösung des Kameralamts Creglingen, so daß das Kameralamt Mergentheim künftig den gesamten Oberamtsbezirk Mergentheim umfaßte. Die Akten des Kameralamts Mergentheim bilden den Bestand F 68 des Staatsarchivs Ludwigsburg. Der im Folgenden verzeichnete Rechnungsbestand war bei seiner Übernahme in das damalige Finanzarchiv Ludwigsburg nur summarisch aufgenommen worden (Bestand E 225/226). Die jetzige Ordnung und Verzeichnung erfolgte durch die Zeitangestellte Wally Vogler. Die Abschlussarbeiten besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand umfasst 388 Einheiten mit einem Umfang von 21,5 lfd. m. Ludwigsburg, Januar 1984 (Regina Schneider)
Liste der Rechner: 1. Rechner der Domanial-Hauptbücher Bd. 1 Johann Christoph Klett Bd. 2-7 Christian David Steudel Bd. 8-21 Johann Friedrich Dehlinger Bd. 22 Dehlinger, Geier Bd. 23 Geier, Schlotterbek Bd. 24-36 Friedrich Schlotterbek Bd. 37 Schlotterbek, Hebsacker Bd. 38 Hebsacker, Haug Bd. 39-42 Haug Bd. 43 Haug; Kiefer, Wrede Bd. 44-54 Kiefer Bd. 55 Kiefer, Casper Bd. 56 Casper Bd. 57 Casper, Kiefer Bd. 58-59 Kiefer Bd. 60 Kiefer, Weber Bd. 61-67 Weber Bd. 68-69 Weber, Blum Bd. 70-74 Weber Bd. 75 Weber, Kielmeyer, Oberer Bd. 76 Oberer, Henninger Bd. 77-93 Henninger Bd. 94-96 Henninger, Günzler, Fähnle Bd. 97-107 Günzler Bd. 108-109 Günzler, Casper Bd. 110 Mühlhäuser, Casper 2. Rechner der Jahres-Bauconsignationen Bd. 251-252 Steudel Bd. 253-267 Dehlinger Bd. 268-281 Schlotterbek Bd. 282-283 Hebsacker Bd. 284 Hebsacker, Haug Bd. 285-287 Haug Bd. 288 Haug, Kiefer Bd. 289-305 Kiefer Bd. 306 Kiefer, Weber Bd. 307-320 Weber Bd. 321-322 Kielmeyer Bd. 323 - 339 Henninger Bd. 340 - 342 Henninger, Günzler, Fähnle Bd. 343 - 353 Günzler Bd. 354 - 355 Günzler, Casper Bd. 356 Mühlhäuser, Casper 3. Rechner der Umgelds- und Wirtschaftsabgabe-Rechnungen Bd. 357-359 Johann Friedrich Weismann Bd. 360-365 Dehlinger Bd. 366 Dehlinger, Geier Bd. 367-380 Schlotterbek Bd. 381 Schlotterbek, Hebsacker Bd. 382 Hebsacker, Haug Bd. 383 Haug Bd. 384 Kiefer Bd. 385 Günzler, Casper 4. Rechner der Steuer-Hauptbücher Bd. 386 Kiefer Bd. 387 Blum, Weber Bd. 388 Henninger
Der aus den Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg ausgegliederte Bestand enthält Domanialhauptbücher mit Beilagen, Jahresbaukonsignationen über die Hochgebäude, Umgelds- und Wirtschaftsabgeaberechnungen sowie Steuerhauptbücher.
Vorbemerkung: Das Finanzwesen des Württ. Staates wurde infolge des Umbaus der Staatswirtschaft durch König Friedrich im Jahre 1806 grundlegend neu geordnet. In der unteren Verwaltungsstufe sollte nach den §§ 23 und 58 des Organisationsmanifestes allmählich eine "zweckmäßige Einteilung und Vereinigung der Ober- und Stabsämter, Steuereinnehmereien, Kellereien, usw." getroffen werden. Demzufolge wurden durch eine Ämterkombination die ehemaligen Keller, Verwalter, Pfleger, Kirchenrätlichen Klosterverwalter und Rentbeamten zu einer eigenen Behörde zusammengefaßt. Ursprünglich war ihre Bezeichnung Kameraleinnehmerei, ab 1807 Kameralamt. Zunächst wurden 87 Kameralämter geschaffen. Durch Erlaß vom 25.4.1807 (Reg.Bl. S. 101) und 26.4.1808 (Reg.Bl. S. 229) wurden Sie als selbstständige Unterbehörden der Staatsfinanzverwaltung den Oberämtern zur Seite gestellt. Die Kameralämter erhielten durch die Ämterkombination die Verwaltung des staatlichen Besitzes an Meiereien, einzelnen Gütern und Fischwassern, an Zehntgefällen und sonstigen grundherrlichen Rechten sowie die Aufsicht über Kastenknechte und Unterpfleger. Durch Generalverordnung vom 10.5.1807 (Reg.Bl. S. 422) wurde ihnen auch die Leitung sämtlicher mit dem Steuerwesen verbundener Geschäfte übertragen. Beim Neuaufbau der Staatsverwaltung im Jahre 1817 übernahm König Wilhelm zunächst unverändert die von König Friedrich 1806 geschaffenen Kameralämter und unterstellte sie den Kreisfinanzkammern. Durch Verordnung vom 4.6.1819 (Reg.Bl. S. 293) wurden ihre Aufgaben neu geregelt und ihre Zahl auf 79 festgelegt. Als Behörden der Domanial-, Bau- und Forstverwaltung verwalteten sie Besitz und Einkommen des Staates und erfüllten die darauf beruhenden Verbindlichkeiten. Zugleich wurden sie Bezirkskasse für jedes Oberamt und entwickelten sich nach und nach auch zum Bezirkssteueramt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts veränderten sich Tätigkeitsfeld und Zahl der Kameralämter des öfteren. Insbesondere als Folge der 1848/49 erlassenen Ablösungsgesetze, die Aufhebung der Grundlasten und des Übergangs von der Natural- zur Geldwirtschaft wurden die Kameralämter entlastet und zum Teil aufgelöst. Das letzte (63.) Kameralamt Leutkirch wurde 1887 errichtet. Durch Verfügung vom 24.1.1895 (Reg.Bl. S. 38) wurden die Kameralamtsbezirke mit den Oberamtsbezirken gleichgestellt. Das Kameralamt Mergentheim bestand von 1810-1922. In der Einteilung des Kameralamtsbezirks traten folgende Änderungen ein: Durch Staatsvertrag vom Mai 1810 erfolgte die Abtretung der Orte Ober- und Unterbalbach an Baden. Gemäß Verordnung vom 6.6.1819 (Württ.Reg.Bl. von 1819 S. 293-304) betr. Neuorganisation der Kameralämter wurden an das Kameralamt Schöntal die Orte Dörzbach mit Albertshof und St. Wendelin und Laibach abgetreten. Durch Verordnung vom 6.3.1843 (Württ.Reg.Bl. von 1843 S. 221) betr. Neueinteilung der Kameralämter hat das Kameralamt Mergentheim die Gemeinde Hollenbach an das Kameralamt Schöntal abgetreten. Gemäß Verordnung vom 7.3.1846 (Württ.Reg.Bl. von 1846 S. 127 ff) betr. Auflösung der Hoheitsgemeinschaft in den Orten Widdern und Edelfingen wurden Widdern mit Parzellen Schusterhof, Seehaus und Ziegelhütte und Edelfingen an Württemberg abgetreten und dagegen an Baden die Orte Korb, Dippach, Hagenbach, Unterkessach sowie das Schlossgut Herzberg abgegeben. Durch Verfügung vom 28.2.1872 (Württ.Reg.Bl. von 1872 S. 101) erfolgte die Auflösung des Kameralamts Creglingen, so daß das Kameralamt Mergentheim künftig den gesamten Oberamtsbezirk Mergentheim umfaßte. Die Akten des Kameralamts Mergentheim bilden den Bestand F 68 des Staatsarchivs Ludwigsburg. Der im Folgenden verzeichnete Rechnungsbestand war bei seiner Übernahme in das damalige Finanzarchiv Ludwigsburg nur summarisch aufgenommen worden (Bestand E 225/226). Die jetzige Ordnung und Verzeichnung erfolgte durch die Zeitangestellte Wally Vogler. Die Abschlussarbeiten besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand umfasst 388 Einheiten mit einem Umfang von 21,5 lfd. m. Ludwigsburg, Januar 1984 (Regina Schneider)
Liste der Rechner: 1. Rechner der Domanial-Hauptbücher Bd. 1 Johann Christoph Klett Bd. 2-7 Christian David Steudel Bd. 8-21 Johann Friedrich Dehlinger Bd. 22 Dehlinger, Geier Bd. 23 Geier, Schlotterbek Bd. 24-36 Friedrich Schlotterbek Bd. 37 Schlotterbek, Hebsacker Bd. 38 Hebsacker, Haug Bd. 39-42 Haug Bd. 43 Haug; Kiefer, Wrede Bd. 44-54 Kiefer Bd. 55 Kiefer, Casper Bd. 56 Casper Bd. 57 Casper, Kiefer Bd. 58-59 Kiefer Bd. 60 Kiefer, Weber Bd. 61-67 Weber Bd. 68-69 Weber, Blum Bd. 70-74 Weber Bd. 75 Weber, Kielmeyer, Oberer Bd. 76 Oberer, Henninger Bd. 77-93 Henninger Bd. 94-96 Henninger, Günzler, Fähnle Bd. 97-107 Günzler Bd. 108-109 Günzler, Casper Bd. 110 Mühlhäuser, Casper 2. Rechner der Jahres-Bauconsignationen Bd. 251-252 Steudel Bd. 253-267 Dehlinger Bd. 268-281 Schlotterbek Bd. 282-283 Hebsacker Bd. 284 Hebsacker, Haug Bd. 285-287 Haug Bd. 288 Haug, Kiefer Bd. 289-305 Kiefer Bd. 306 Kiefer, Weber Bd. 307-320 Weber Bd. 321-322 Kielmeyer Bd. 323 - 339 Henninger Bd. 340 - 342 Henninger, Günzler, Fähnle Bd. 343 - 353 Günzler Bd. 354 - 355 Günzler, Casper Bd. 356 Mühlhäuser, Casper 3. Rechner der Umgelds- und Wirtschaftsabgabe-Rechnungen Bd. 357-359 Johann Friedrich Weismann Bd. 360-365 Dehlinger Bd. 366 Dehlinger, Geier Bd. 367-380 Schlotterbek Bd. 381 Schlotterbek, Hebsacker Bd. 382 Hebsacker, Haug Bd. 383 Haug Bd. 384 Kiefer Bd. 385 Günzler, Casper 4. Rechner der Steuer-Hauptbücher Bd. 386 Kiefer Bd. 387 Blum, Weber Bd. 388 Henninger
388 Bände (23,9 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ
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- Geschäftsbereich Finanzministerium (Tektonik)
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