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Landesarchiv Schleswig-Holstein (Archivtektonik) >> Gliederung >> Preußische Verwaltung 1867 bis 1946
1873-1957
Geschichte des Bestandsbildners: Die Gründung der Landesbrandkasse beruht auf dem preußischen Gesetz vom 23. März 1872, das der Provinz die Verwaltung der drei bisher nebeneinander bestehenden Gebäudezwangsversicherungsanstalten für die Städte, für die Ämter und Landschaften sowie für die Landkirchen zum 1. Januar 1873 übertrug. Zum 1. Februar 1874 nahm diese neue Versicherungsanstalt ihre Tätigkeit unter der Bezeichnung "Provinzialständische Brandversicherungsanstalt der Provinz Schleswig-Holstein" auf. Ab 1899 galt die neue Bezeichnung "Landesbrandkasse". Das Geschäftsgebiet der Landesbrandkasse veränderte sich im Laufe der Jahre mit den Gebietsgewinnen und -verlusten der Provinz Schleswig-Holstein. Seit 1990 umfasst es das Land Schleswig-Holstein, die Freie und Hansestadt Hamburg und das Land Mecklenburg-Vorpommern. 1973 wurde die Landesbrandkasse mit der Provinzial Leben Versicherungsanstalt in Form einer Organ- und Verwaltungsgemeinschaft mit gemeinsamer Satzung und gemeinsamem Verwaltungsrat verbunden.