Abt. 373 Landesbrandkasse (Bestand)
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Abt. 373
Landesarchiv Schleswig-Holstein (Archivtektonik) >> Gliederung >> Preußische Verwaltung 1867 bis 1946
1873-1957
Geschichte des Bestandsbildners: Die Gründung der Landesbrandkasse beruht auf dem preußischen Gesetz vom 23. März 1872, das der Provinz die Verwaltung der drei bisher nebeneinander bestehenden Gebäudezwangsversicherungsanstalten für die Städte, für die Ämter und Landschaften sowie für die Landkirchen zum 1. Januar 1873 übertrug. Zum 1. Februar 1874 nahm diese neue Versicherungsanstalt ihre Tätigkeit unter der Bezeichnung "Provinzialständische Brandversicherungsanstalt der Provinz Schleswig-Holstein" auf. Ab 1899 galt die neue Bezeichnung "Landesbrandkasse". Das Geschäftsgebiet der Landesbrandkasse veränderte sich im Laufe der Jahre mit den Gebietsgewinnen und -verlusten der Provinz Schleswig-Holstein. Seit 1990 umfasst es das Land Schleswig-Holstein, die Freie und Hansestadt Hamburg und das Land Mecklenburg-Vorpommern. 1973 wurde die Landesbrandkasse mit der Provinzial Leben Versicherungsanstalt in Form einer Organ- und Verwaltungsgemeinschaft mit gemeinsamer Satzung und gemeinsamem Verwaltungsrat verbunden.
14 lfd. M.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 09:51 MEZ