Karl Christoph, Graf Pleikard Maximilian Augustin, Joseph Ferdinand und die Brüder Graf Franz Ludwig und Joseph Nepomuk von Helmstatt vereinbaren die wechselseitige Erbfolge der Bischofsheimer und Hochhausener Linie bei Eigentum und Lehen in einer näher bez. Reihenfolge unter Berücksichtigung der Primogenitur. Der Erbvertrag soll durch den Kaiser bestätigt werden. Siegler: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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