Ulrich von Frundsberg zu Mundelheim, Hauptmann, Diebold vom Stain zu Riesensburg, Siegmund von Weiden zu Weiden, Ritter, Burkhard von Eilerbach zu Laupheim und Konrad von Very zu Öfingen, Räte der Gesellschaft St. Georgen Schilds in Schwaben, urteilen in dem Streit zwischen Abt Simon von Kloster Ochsenhausen und den Brüdern Eitel, Caspar und Wigeloys von Erolzheim um den Neubau einer Mühle auf Grund und Boden derer von Erolzheim, wogegen Abt Simon Einspruch erhoben hat. Nachdem zu einem ersten Termin in Ulm die von Erolzheim nicht erschienen, wurde von den 12 Räten daselbst entschieden, daß der Bau der Mühle einzustellen sei, was Ulrich von Frundsberg in einem Brief vom Samstag nach Laurentiustag (11. Aug.) 1492 bekanntmachte. Auf den Einspruch derer von Erolzheim fand auf Aftermontag nach Nativitas Mariae (11. Sept.) eine neue Verhandlung zu Ulm statt mit dem Ergebnis, daß der Bau einzustellen sei, bis ein endgültiges Urteil gefällt werde. Als sich die von Erolzheim nicht danach richteten, wurde auf St. Mauricientag (22. Sept.) durch die obengenannte Gesellschaft die Mühle zerstört. Die von Erolzheim forderten darauf neuerdings die Anberaumung eines Rechtstags; falls es da zu keiner gütlichen Einigung komme, solle der Spruch der Gesellschaft gelten. Da es zu keiner Einigung kam, erscheinen beide Parteien am 26. März zu Mundelheim vor Ulrich von Frunsberg. Vertreter des Abts ist Schulmeister Petrus Sterck, derer von Erolzheim Eitel von Erolzheim. Das Urteil der Gesellschaft lautet, daß die Mühle nicht errichtet werden darf, wogegen Eitel von Erolzheim Berufung einlegt und an Kaiser Friedrich appelliert. Siegler: Ulrich von Frundsberg.1493, Aftermontag nach dem Sonntag Judica. Orig. Perg., 1 S. anhängend.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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