A1: Ulrich Höltzel. A2: Alheid, Frau von A1. S1: Herr Konrad Ratz,
Pfarrer zu Mitterrohrenstadt. S2: Fritz Pöllinger, Pfleger zu Haimburg. E:
Kloster Gnadenberg. Betreff: Schenkung des gesamten Hab und Guts mit
Ausnahme von 40 Gulden, die A1 und A2 für ihre noch unmündigen Kinder Jörg
und Margret im Kloster hinterlegt haben. Wenn diese in ihr vernünftiges
Alter kommen oder verheiratet werden, soll jedes von ihnen 20 Gulden und die
Tochter dazu noch ein Bettgewand nach ihren Ehren erhalten. Wenn eines der
Kinder mit Tod abgehen sollte, ohne dass es die 20 Gulden eingenommen hat,
sollen diese dem Kloster verbleiben für das Seelenheil des Kindes. Wenn aber
beide Kinder mit Tod abgehen sollten, sollen die 40 Gulden und das
Bettgewand beim Kloster verbleiben um das Heil ihrer Seelen willen. Auch
haben A1 und A2 Herrn Vinzenz, Vater, in die Hand gelobt, dass sie jeder
Mutter und Äbtissin und jedem Vater und gemeinen Beichtiger gehorsam sein
und tun wollen, wozu sie aufgefordert werden, um zu des Klosters Geschäften
und Notdurft nützlich zu sein. Sie möchten besonders das Schenkhaus
innehaben und ihm vorstehen, so wie sie es bisher getan haben. Wenn man sie
aber zu etwas anderem auffordern sollte, wollen sie dem gehorsam sein. Was
sie über ihre Notdurft hinaus ersparen und erübrigen werden, wollen sie der
Mutter und Äbtissin getreulich ausantworten, wenn sie dies von ihnen
fordert, so dass diese immer weiß, was sie haben. Soeben haben sie der
Mutter 15 Gulden um Gottes Willen und aus Liebe und Treue zu dem Kloster
gegeben. Dafür haben sie Schwester Elisabeth Kniepentlin, Mutter, und Herr
Vinzentius, Vater, aller Guttaten und guten Werke teilhaftig gemacht, die in
dem Kloster geschehen. Auch haben ihnen diese verheißen, dass sie sie dann,
wenn sie dem Schenkhaus oder anderer Arbeit wegen Alter oder Krankheit nicht
mehr vorstehen können, mit Essen und Trinken und aller Leibesnotdurft wie
andere ihre ´auswändigen´ Schwestern und Brüder getreulich versehen werden.
Zeugen: Jorg und Margret, Kinder von A1 und A2, Konrad Keck von Elschpach
(Ober-, Unterölsbach, Lkr. Neumarkt) und Heinrich Hegel von Rorenstad
(Ober-, Mitter-, Unterrohrenstadt, Lkr. Neumarkt).