Walther Rickembach, alter Bürgermeister zu Pfullendorf, und Hans Spiler, Amtmann zu Ryethusen, die als verwillkürte Richter und Tädingsleute in der Streitsache zwischen Herrn Cunrat Trosthammer, Conventsherr zu Salmeswyller- und Pfleger im Salmeswyller Hofe zu Pfullendorf, einerseits und Lienhart Vogelsang, damals oberster Zunftmeister zu Pfullendorf, und der gemeinen Maierschaft zu Speck anderenteils 1511 auf Montag nach Bartholomäustag wegen der gemeinen Mörcken den Parteien einen Untergang zur Pflicht gemacht hatten, erläutern diesen Abschnitt ihres Urteils dahin, daß der Untergang sich nur auf Äcker, Wiesen, Holz und Feld beziehe, die auf die gemein Mörcker stoßen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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