Johannes, Bischof von Cyrene, Professor der Theologie, Generalvikar des Kölner Erzbischofs Hermann, gewährt in dem Wunsche, dem Kloster der Nonnen in Oelinghausen (Oylinckusen), angehörig dem Prämonstratenserorden und geweiht zu Ehren der Jungfrau Maria, die notwendigen Mittel für Bücher, Kelche, Lichter und alle für den Gottesdienst erforderlichen Ornamente zu verschaffen, allen Christgläubigen, die nach Reue und Buße das Kloster an den Patronatstagen der Kirche wie von deren Altären aufsuchen, an den Meßfeiern oder anderen Gottesdiensten teilnehmen sowie fünf "Vater Unser" bzw. den Rosenkranz vor dem Bild der Jungfrau Maria, das auf dem Hochaltar aufgestellt ist, oder andere besondere Gebete der Patrone mit gebeugten Knien verrichten oder denen, die am Tag der Kirchweihe oder den der Altäre - Diese wurden bisher am Sonntag nach Margarete [d. h. am Sonntag nach dem 13 Juli] gefeiert. Der Generalvikar verlegt diesen Termin aufgrund der ihm vorgetragenen Gründe kraft der ihm übertragenen Gewalt auf den Sonntag vor dem Fest von St. Alexius [d. h. am Sonntag vor dem 17. Juli] - das Kloster besuchen oder die in der Todesstunde etwas, was ihrem Vermögen angemessen ist, für die Baukasse des Klosters oder dessen andere Bedürfnisse vermachen oder schenken, sooft sie eines dieser Werke erfüllen, einen Ablaß von 40 Tagen. Dies geschieht namens des Kölner Erzbischofs aus der Barmherzigkeit Gottes und wegen der Verdienste der Jungfrau Maria sowie der heiligen Apostel Petrus und Paulus. Diese Ablässe sind an den Tagen der Patrone und den Weihetagen verdoppelt. Da der Generalvikar wünscht, daß die Nonnen in einem reformierten Leben und in der Ordensdisziplin von Tag zu Tag vollkomener leben, gewährt er ihnen, wenn sie in guter Meinung im Tun und Unterlassen den Vorgesetzten gehorchen und alles, was ihnen von ihren Oberen auferlegt oder im Kapitel verkündet wurde, als ihre Schuld anerkennen oder wer vor dem Bild der Jungfrau Maria, dem ihrer Mutter Anna oder den Bildern anderer Heiliger, die im Jungfrauenchor aufgestellt sind, drei "Vater Unser" und ebensoviel "Ave Maria" andächtig beten oder vor dem Kreuze in der Nähe des Chores bei Eintritt oder Ausgang das Gebet "Adoramus te, Christe, et benedictio tibi etc." oder beim Betreten der Zelle bzw. des Dormitoriums und vor ihren Bildern drei "Ave Maria" mit gebeugtem Knien beten, sooft sie dies tun, einen Ablaß von 40 Tagen. Ankündigung des Siegels (sigillum nostrum pontificale) des Generalvikars. Datum 1494 Juni 29.