Geständnis des Jacob Lamparther
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7487
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 21 Urgichten
(15)64 August 5
Regest: 1) Er habe dem (?) Omelbeeren (= Amarellen, Sauerkirschen) abgebrochen, auch seines Bruders Witib habe sein Bub Omelbeeren abgerissen. Es sei bei Nacht geschehen. Sie haben sie draussen lassen ...(?).
2) Dem Heinz Weckler, dem Kübler, habe er 30 Stöcke ausgenommen.
3) Dem Caspar Botzenhardt 100 Stöcke ausgenommen und um 5 Batzen verkauft.
4) Dem Ulrich Schmid 5 jüngere Bäume ausgehauen zwischen und 10 Uhr nachts und gen Nüwhausen um 1/2 fl verkauft.
5) 4 fl von einem Juden entlehnt zu Hechingen und Hans Riepars Weingarten verschrieben.
6) Eine Bütte voll Trauben in des Milysens Weingarten geschnitten und zu Willmandingen um 5 Batzen gegeben.
Ist ihm die Stadt 10 Meilen Wegs (= auf eine Entfernung von 10 Meilen) beim Eid verboten worden. Den 23. August (15)64.
(15)64. August
Geständnis des Ludwig Müelich.
1) Als er ungefähr vor 10 Jahren Hüter im Feld war, habe er ein Töchterlein in den Trauben gepfändet (= gestraft), und als es kein Geld hatte, habe er es niedergerissen und genotzüchtigt. Obwohl es schrie, habe er ihm den Mund verhebt (= zugehalten) und seinen bösen Mutwillen mit Gewalt und gegen des Mädlins Willen vollbracht.
2) Er habe dem Conrad Rentz eine Ruthaue (= Hacke zum Reuten) gestohlen und sie um 4 ß verkauft.
3) Dem Rentz zu Kusterdingen in den Keller eingebrochen und einen Schmalzhafen gestohlen. Als er auf dem Heimweg war, sei ihn Reue angekommen und er habe den Schmalzhafen in eine Hecke geworfen.
4) Dem Samuel Siebolt nachts in Haus eingebrochen und 3 Laib Brot genommen.
5) Dem Martin Zendel eine Schaufel in Loschhalden genommen.
6) Martin Bayer, dem Kürschner, 100 Stöcke genommen und um 3 Batzen gegeben.
7) Dem Hirten im Spital habe er im Stall aus seinem Säcklein all sein Geld gestohlen. Er weiss nicht, wieviel es gewesen.
8) Seinem Bruder ein ... (?) gestohlen.
9) Er habe ... (?) dem ... (?) Knapp in seinem Haus gestohlen und um 10 Pfennig verkauft.
10) Dem Hieronymus ... (?) hinterm Berg Trauben gestohlen.
11) Dem Samuel Siebolt ins Haus eingebrochen, aber verjagt worden.
12) Vor 2 Jahren dem Schmied Jorg Vischer einen neuen ... (?) genommen.
13) Ungefähr vor .. (?) Jahren dem Niefferlin ein Mannsmahdhemd vor dem Laden gestohlen.
Geständnis des Hans jung Schleher.
1) Am 13. Januar (15)44 sind ihm vom Rat beim Eid die Zechen verboten worden.
2) Desgleichen 1 Jahr hernach am 12. September die Wehr, auch wiederum die Zechen und aus dem Zehenten (= Stadtgebiet) unerlaubt zu gehen.
3) Dasselbe abermals am 30. Juli (15)58. Das alles hat er in die Luft geschlagen und wissentlich übertreten.
4) An den Sonntagen und Feiertagen ist er oft gen Sickenhausen und Degerschlacht gegangen, als man in der Kirche war, hat Obst genommen und weggetragen.
5) Dem Jorg Werenwag, Joachim Schreck und anderen oft in ihre Güter hinter Hundschleeht gegangen, Obst geschüttelt und weggetragen.
6) Bei Reischen Kelter habe er aus einer gegerbten Haut ein Stück Leder geschnitten.
7) Dem Jorg Lamparther in den Keller in der Judengasse eingebrochen und ungefähr 4 Pfund Schmalz und einen Brotlaib gestohlen. Sei Ludwig Müelich dabei gewesen.
8) Der Anna ... (?) Brot und Speck im Keller genommen ungefähr vor 1 Jahr zwischen 10 und 11 Uhr nachts.
9) Er habe dem Hans Fassnacht mit einer Axt das Schloss am ... (?) herabgeschlagen, sei verjagt worden.
10) Er habe oft Bletzleder (= Flickleder) gestohlen.
11) Er sei in der Ledergasse in den Keller des Jorg Kocher eingebrochen und habe 2 Laib Brot und 1 Schmalzhafen genommen.
12) (Gestrichen).
13) Ungefähr vor 1/2 Jahr sei er in den Weingarten-Keller des Jacob Weiss gekommen und habe eine Gelte (= Gefäss) mit Wein herausgetragen.
14) (Gestrichen).
15) Eine Stirn (= ?) Leders von einer Haut bei Peter Rup gestohlen.
16) (Gestrichen).
17) Ungefähr vor 2 Jahren habe er einen Knaus (= Korb) mit kleinen Fischen im Marktbrunnen genommen. Die habe er in seinem Haus gegessen. Ein Weib habe sie ihm gesotten.
18) Vor 5 Jahren habe er beim Pulverturm Leder aus einer Haut geschnitten und einem Bauern um 4 Batzen gegeben.
19) Ungefähr vor ... (?) habe er eine Kalbel-Haut bei ... des Theuffel gestohlen ... (?) bei dem Sondersiechen Haus ... (?) um 16 Batzen gegeben.
20) (Fehlt).
21) Bei Nacht habe er beim Haus des Peter Rup 3 Felle genommen und sie um 1 fl beim Pfullinger Siechenhaus verkauft.
22) (Gestrichen).
Der Rat hat mit Urteil und Recht aus Gnaden erkannt, dass die beiden, jeder besonders, dem Nachrichter übergeben, von ihm gebunden, hinaus vor das Untertor an den gebührenden Ort geführt und mit dem Schwert ihre Häupter von den Leibern gesondert werden sollen - alles nach kaiserlichem und des Reichs Recht. Actum den 12. August (15)64.
2) Dem Heinz Weckler, dem Kübler, habe er 30 Stöcke ausgenommen.
3) Dem Caspar Botzenhardt 100 Stöcke ausgenommen und um 5 Batzen verkauft.
4) Dem Ulrich Schmid 5 jüngere Bäume ausgehauen zwischen und 10 Uhr nachts und gen Nüwhausen um 1/2 fl verkauft.
5) 4 fl von einem Juden entlehnt zu Hechingen und Hans Riepars Weingarten verschrieben.
6) Eine Bütte voll Trauben in des Milysens Weingarten geschnitten und zu Willmandingen um 5 Batzen gegeben.
Ist ihm die Stadt 10 Meilen Wegs (= auf eine Entfernung von 10 Meilen) beim Eid verboten worden. Den 23. August (15)64.
(15)64. August
Geständnis des Ludwig Müelich.
1) Als er ungefähr vor 10 Jahren Hüter im Feld war, habe er ein Töchterlein in den Trauben gepfändet (= gestraft), und als es kein Geld hatte, habe er es niedergerissen und genotzüchtigt. Obwohl es schrie, habe er ihm den Mund verhebt (= zugehalten) und seinen bösen Mutwillen mit Gewalt und gegen des Mädlins Willen vollbracht.
2) Er habe dem Conrad Rentz eine Ruthaue (= Hacke zum Reuten) gestohlen und sie um 4 ß verkauft.
3) Dem Rentz zu Kusterdingen in den Keller eingebrochen und einen Schmalzhafen gestohlen. Als er auf dem Heimweg war, sei ihn Reue angekommen und er habe den Schmalzhafen in eine Hecke geworfen.
4) Dem Samuel Siebolt nachts in Haus eingebrochen und 3 Laib Brot genommen.
5) Dem Martin Zendel eine Schaufel in Loschhalden genommen.
6) Martin Bayer, dem Kürschner, 100 Stöcke genommen und um 3 Batzen gegeben.
7) Dem Hirten im Spital habe er im Stall aus seinem Säcklein all sein Geld gestohlen. Er weiss nicht, wieviel es gewesen.
8) Seinem Bruder ein ... (?) gestohlen.
9) Er habe ... (?) dem ... (?) Knapp in seinem Haus gestohlen und um 10 Pfennig verkauft.
10) Dem Hieronymus ... (?) hinterm Berg Trauben gestohlen.
11) Dem Samuel Siebolt ins Haus eingebrochen, aber verjagt worden.
12) Vor 2 Jahren dem Schmied Jorg Vischer einen neuen ... (?) genommen.
13) Ungefähr vor .. (?) Jahren dem Niefferlin ein Mannsmahdhemd vor dem Laden gestohlen.
Geständnis des Hans jung Schleher.
1) Am 13. Januar (15)44 sind ihm vom Rat beim Eid die Zechen verboten worden.
2) Desgleichen 1 Jahr hernach am 12. September die Wehr, auch wiederum die Zechen und aus dem Zehenten (= Stadtgebiet) unerlaubt zu gehen.
3) Dasselbe abermals am 30. Juli (15)58. Das alles hat er in die Luft geschlagen und wissentlich übertreten.
4) An den Sonntagen und Feiertagen ist er oft gen Sickenhausen und Degerschlacht gegangen, als man in der Kirche war, hat Obst genommen und weggetragen.
5) Dem Jorg Werenwag, Joachim Schreck und anderen oft in ihre Güter hinter Hundschleeht gegangen, Obst geschüttelt und weggetragen.
6) Bei Reischen Kelter habe er aus einer gegerbten Haut ein Stück Leder geschnitten.
7) Dem Jorg Lamparther in den Keller in der Judengasse eingebrochen und ungefähr 4 Pfund Schmalz und einen Brotlaib gestohlen. Sei Ludwig Müelich dabei gewesen.
8) Der Anna ... (?) Brot und Speck im Keller genommen ungefähr vor 1 Jahr zwischen 10 und 11 Uhr nachts.
9) Er habe dem Hans Fassnacht mit einer Axt das Schloss am ... (?) herabgeschlagen, sei verjagt worden.
10) Er habe oft Bletzleder (= Flickleder) gestohlen.
11) Er sei in der Ledergasse in den Keller des Jorg Kocher eingebrochen und habe 2 Laib Brot und 1 Schmalzhafen genommen.
12) (Gestrichen).
13) Ungefähr vor 1/2 Jahr sei er in den Weingarten-Keller des Jacob Weiss gekommen und habe eine Gelte (= Gefäss) mit Wein herausgetragen.
14) (Gestrichen).
15) Eine Stirn (= ?) Leders von einer Haut bei Peter Rup gestohlen.
16) (Gestrichen).
17) Ungefähr vor 2 Jahren habe er einen Knaus (= Korb) mit kleinen Fischen im Marktbrunnen genommen. Die habe er in seinem Haus gegessen. Ein Weib habe sie ihm gesotten.
18) Vor 5 Jahren habe er beim Pulverturm Leder aus einer Haut geschnitten und einem Bauern um 4 Batzen gegeben.
19) Ungefähr vor ... (?) habe er eine Kalbel-Haut bei ... des Theuffel gestohlen ... (?) bei dem Sondersiechen Haus ... (?) um 16 Batzen gegeben.
20) (Fehlt).
21) Bei Nacht habe er beim Haus des Peter Rup 3 Felle genommen und sie um 1 fl beim Pfullinger Siechenhaus verkauft.
22) (Gestrichen).
Der Rat hat mit Urteil und Recht aus Gnaden erkannt, dass die beiden, jeder besonders, dem Nachrichter übergeben, von ihm gebunden, hinaus vor das Untertor an den gebührenden Ort geführt und mit dem Schwert ihre Häupter von den Leibern gesondert werden sollen - alles nach kaiserlichem und des Reichs Recht. Actum den 12. August (15)64.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ