Alexander von Pfalz[-Zweibrücken], Graf zu Veldenz, übergibt sein Viertel an Haßloch (Hasellach), Böhl (Buhell) und Iggelheim (Ygelheym) und seinen Teil zu Freinsheim (Freinßheym) mit aller Zugehörde, Obrigkeit, allen Gefällen und Nutzungen erblich an seinen Vetter, Kurfürst Philipp von der Pfalz, und dessen Erben. Dies geschieht, wie es ein Vertrag zwischen beiden bestimmt, der nach Irrungen aufgrund der jüngst vergangenen Kriege aufgerichtet wurde. Alexander setzt sich aus und Philipp ein, der alles so erhalten soll, wie Alexander es von seinem Vater erhalten hat, und nutzen soll wie seine anderen Eigengüter. Alexander sagt die Untertanen und armen Leute in den Orten und dazugehörend ihrer Gelübde und Eide auf ihn los, weist sie an Philipp und gebietet ihnen, diesem als ihrem Herrn zu huldigen. Philipp soll sie aber bei ihren bisherigen Freiheiten und altem Herkommen lassen.