Paul Heinrich Gallenkampff, Dr. jur. utr. und Offizial des Geistlichen Hofgerichts zu Münster, bekundet, er habe in der Konkurssache des Johann Caspar Renneboem am 5. Dezember 1743 dem Richter Linden zu Rheine das Mandat erteilt, jeweils die Hälfte der Güter Nagelsmann und Sundermann im Kirchspiel Riesenbeck zu versteigern. Bei der Versteigerung am 17. Dezember 1743 seien diese Güter an den Amtmann Heidtberg gefallen, der im Auftrage der Äbtissin zu Gravenhorst Margareta Elisabeth von Moltke handelte. Der Verkaufspreis betrug 1470 Reichstaler. Diese Summe wurde beim Gericht zu Bevergern hinterlegt, und zwar 1379 Reichstaler, 8 Schillinge 8 Pfennige an barem Geld sowie 90 Reichstaler 19 Schillinge 10 Pfennige für die zu entrichtenden Versteigerungs- und sonstigen Gebühren. Der Offizial erklärt damit die Ansprüche der Gläubiger für erledigt und legt ihnen Stillschweigen auf. Geschehen zu Münster.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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