Der Domdechant Godefridus dictus Ryke und das ganze Kapitel der münsterischen Kirche entscheiden einen zwischen dem Domkanoniker Macharius de Lynnebeke, Archidiakon, und Godefridus de Marborch, pastor verus der Kirche in Lünen, einerseits, und den Pfarreingesessenen anderseits entstandenen Streit über die Einkünfte zur structura dieser Kirche: Der Pfarrer oder sein vicegerens soll mit zwei Pfarreingesessenen diese Einkünfte und den Opferstock verwalten. Drei Schlüssel dazu fallen zu einem Teil dem Pfarrer, zu zwei Teilen der Pfarrei zu. Von dem Opfergeld soll jährlich auf Quasimodogeniti die Summe von 2 Schillingen an den Pfarrer, der Rest zur Unterhaltung der Kirche und ihrer Geräte kommen. Zur circumferencia ymaginis b. Marie v. et s. olei sollen die Provisoren auf Pfingsten eine halbe Mark geben, die der Beleuchtung der Kirche dienen. Vom Rest erhalten der Pfarrer ein Drittel, die Provisoren zwei Drittel für die Kirchenfabrik. Was die Glaubigen in der Kirche zu Ehren der Jungfrau Maria opfern, das-"weghen" genannt wird, fällt vollstandig an den Pfarrer. Die Provisoren legen einmal im Jahr Rechnung. Der Domdechant und das Kapitel siegeln mit dem Siegel ad causas, ferner der Archidiakon, der Pfarrer und die Stadt Lüne. ipso die beati Martini episcopi

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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