Der Pfarrer zu Pfaffenhofen [a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] Heinrich und der Ritter Burkhard von Ellerbach ("Elrbach") [Gde. Holzheim/Lkr. Dillingen] legen ihre Streitigkeiten mit dem Pfarrer Siegfried [Schwertfurb] von Weißenhorn ("Wizzenhorn") [Lkr. Neu-Ulm] und dessen Neffen Johann Schwertfurb, gesessen auch zu Weißenhorn, wegen des Zehnten von den gerodeten Äckern in Niederhausen ("Niderhusen") [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bei. Aufgrund dieses Streits war Johann Schwertfurb vor das geistliche Gericht in Augsburg zitiert worden. Der Pfarrer von Pfaffenhofen verzichtet für sich und seine Nachfolger auf alle Zehntrechte von den Äckern in Niederhausen, die bisher dort gerodet wurden. Werden aber nach Ausstellung dieser Urkunde dort weitere Äcker gerodet, dann sind diese der Pfarrkirche in Pfaffenhofen zehntpflichtig.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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