Bernhard VII. zur Lippe vgl. sich nach langem Streit mit den
Gebrüdern und gefedderen Westfal Wilhelm, PB. Domdechant, Dietrich,
Domscholaster, Kraft, Pb. Domherr, Heinrich, Wilhelm, Lubbert, Johann,
Dietrich, Lubert u. Jost wg. alter Schuldverschrei-bungen btr. Leute, Güter,
Zehnte u. Einkünfte zu Dedinghausen, Wythem, Schlangen, Kohlstädt,
Lippspringe, Zoll in Stadt u. Stift Paderborn. Diese werden in einen Kauf
gewandelt. Der Edelherr darf diese erst nach Ablauf von acht Jahren für 2000
Rhein. Gl. zurückkaufen. Mit dieser Kaufsumme sind auch die Irrungen wg. der
Rechnungslegung der Westfal btr. des 5. Teils des Zolls zu Paderborn,
Delbrück u. Beeken beseitigt. Darin inseriert die beiden nachfolgenden Urk.
Die Knappen und Brüder Heinrich Westfal erhalten von Bernhard V. zur Lippe
mit Konsens seiner Gattin Richardis für 132 Mark Osnab. Pfg. den Zehnt zu
Schlangen vorbehaltlich eines Rückkaufrechtes versetzt. Bernhard V. zur
Lippe verpfändet mit Zustimmung seiner Gattin Richarde und seiner Töchter
Alheide und Heilewig für eine Schuld von 40 Mark Hf. Pfg. dem Ritter Henrik
Westval und seiner Frau Elseke seinen Niederen Hof zu Withem und eine Trift
zu Schlangen.