Klemens Wenzeslaus [Herzog von Sachsen], Erzbischof von Trier und Bischof von Augsburg (voller Titel), belehnt [Damian Hugo Friedrich] Anton Schenk Freiherr von Stauffenberg für sich selbst und als Lehenträger aller lehensfähigen Agnaten der Familie der Freiherren Schenk von Stauffenberg mit einem leibfälligen Hof zu Scheppach, der Koppenbrunner Hof genannt, mit Haus und Stadel zwischen der Gemeinde und Franz Mayer, von dem 1729 eine ordentliche Beschreibung angefertigt und für die Akten übergeben wurde. Der Hof ist derzeit im Besitz von Johann Michael Egelhofer, wurde zuletzt am 8. Juni 1763 an den Belehnten für sich selbst und als Lehenträger aller lehensfähigen Agnaten der Familie der Freiherren Schenk von Stauffenberg verliehen und rührt vom Hochstift Augsburg zu Lehen. Die Gerechtigkeiten des Ausstellers, des Hochstifts Augsburg und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt, wie es das Lehenrecht des Ausstellers und des Hochstifts Augsburg besagt. Der Belehnte soll dafür dem Aussteller und dem Hochstift Augsburg getreu und gewärtig sein, ihren Nutzen fördern und sie vor Schaden bewahren und auch ansonsten alles tun, was ein Lehenmann seinem Lehenherren von Billigkeits- und Rechtswegen schuldig und pflichtig ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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