Elisabeth von Mauna (Munen), Äbtissin, Jutta, Priorin, Margarethe Limbach (Lympachs), Sophia Beerwalde (Soffe Berenwalde) und der Konvent des Klosters Sornzig (Sornzcik) beurkunden, dass sie mit Rat ihres Propstes Nikolaus (Niclous) ihren Teil des Grundes zwischen Sornzig und Strocken (also man get von Sornzeik keyn Strokan), den sie zusammen mit den Bauern (luthen unde geburn) des Dorfes Strocken besaßen, einschließlich Zins an diese verkauft haben. Das Kloster hat den Kaufpreis von zwei Schock breiter Groschen bereits erhalten. Des Weiteren wird bestimmt, dass dort kein anderes Gerichtsrecht gelten soll, sondern das der übrigen Gemeinde. - Siegel der Aussteller und des Propstes angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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