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Verpflichtungen, a) die Gemeinde Deuben bei Dresden übernimmt die Fußwegunterhaltung an der Dresden-Tharandter Straße und verpflichtet sich außerdem zur Übernahme der Kosten der Straßenbesprengung innerhalb ihrer Flur an der staatlichen elektrischen Straßenbahn, 13. April 1905; b) die Gemeinde Potschappel übernimmt ihrer Flur die Fußwegunterhaltung an der Staatsstraße, 4. März 1904; c) die Gemeinde Döhlen übernimmt ihrer Flur die Fußwegunterhaltung an der Staatsstraße, 7. März 1904; hierzu Einwilligung der Amtshauptmannschaft vom 6. Mai 1905 (Gruppenverzeichnung Nr. 21060a - 21060c).

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Sächsisches Staatsarchiv
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