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Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst in Streitigkeiten zwischen den Vormunden des Heidelberger Bürgers Hans Hart und dessen Stiefsohn Hans Schelling (Scheling) das nachfolgende Vorgehen. Der Pfalzgraf hatte aus fürstlicher Obrigkeit heraus Erhard Hauenhut (Hauwenhudt), Nikolaus Seidensticker (Niclaus Seydensticker) und Hans Hutmacher (Hudtmacher), alle drei Bürger zu Heidelberg, zu Vormunden von Hans Hart und dessen Gütern verordnet, um dessen Schulden zu bezahlen und ihm das Notwendige und Speise (notdorpft unnd leybs narung) zukommen zu lassen. Die Vormunde hatten dann dessen Haus zu Heidelberg, gelegen auf dem Markt zwischen Len Mergelin und der Apotheke, verkauft, wogegen der Stiefsohn Hans Schelling Einspruch erhoben hat. Nach Anhörung beider Seiten haben die pfalzgräflichen Räte erreicht, dass Hans Hart dem Verkauf zugestimmt hat. Seinen anderweitigen Forderungen und Gerechtigkeiten, die er bezüglich Hans Hart zu haben meint, ist das unschädlich. Diese Forderungen sollen vor vier Beisitzern, je zwei pro Seite, verhört werden. Diese sollen eine gütliche Entscheidung suchen. Wenn dies nicht gelingt, sollen sie per Mehrheit rechtlich entscheiden. Sollte keine Mehrheit zustande kommen, soll der künftige Vogt zu Heidelberg als Obmann fungieren. Deren Entscheidung gilt ohne Appellation. Hans Hart und seine Vormunde haben als Beisitzer Meister Paulus Baumann (Buwmann) und den derzeitigen Heidelberger Bürgermeister Peter Endriß benannt; Hans Schelling den Rat Doktor Nikolaus von Öwisheim (Euweßheym) und Erasmus Münch, Alt-Landschreiber.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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