Konzil (Bestand)
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20003
Universitätsarchiv Oldenburg (Archivtektonik) >> Aufbau des Archivs >> 2 Universität Oldenburg >> 20 Zentrale und besondere Organe
1974 - 1994
Beschreibung: Der Bestand umfasst zurzeit die Akten des Konzils von 1974 bis 1994. Die Akten sind chronologisch und getrennt nach Protokollen und Drucksachen geordnet.
Geschichte des Bestandsbildners: Einsetzung: Im Gesetz über die Organisation der Universitäten Oldenburg und Osnabrück vom 3. Dezember 1973 ist das Konzil erstmals in § 4 Zentrale Organe genannt. Laut §19 begann die Amtszeit der ersten Mitglieder des Konzils am 1. März 1974 und endete am 31. März 1975.
Geschichte des Bestandsbildners: Auflösung: Die 15. Amtszeit des Konzils war gleichzeitig die letzte, denn mit Inkrafttreten des neuen niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) am 1.10.2002 wurde das Konzil noch vor Ablauf der regulären Amtszeit aufgelöst (Schreiben im Nachlass Dieckert).
Bestandsgeschichte: In wie vielen Ablieferungen die Akten in das Universitätsarchiv gelangt sind, konnte leider nicht mehr ermittelt werden. Sie wurden allerdings in der Zeit von 2012 bis 2014 mit Signaturen versehen, provisorisch verzeichnet, umgebettet (entmetallisiert und mit säurefreien Materialen neu verpackt) sowie im Magazin eingelagert. Im Frühjahr 2016 begann die Bearbeiterin mit den Vorarbeiten für die Überarbeitung. Erste Arbeitsschritte waren das Ausheben sowie eine erste Strukturierung der Akten. Anschließend wurden die Akten noch einmal abschließend bewertet, mit neuen Signaturen versehen (Folge der überarbeiteten Tektonik des Archivs) verzeichnet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren wird der Bestand kontinuierlich mit neueren Protokollen und Drucksachen ergänzt.
Beschreibung: Der Bestand umfasst zurzeit die Akten des Konzils von 1974 bis 2002. Die Akten sind chronologisch und getrennt nach Protokollen und Drucksachen geordnet.
Geschichte des Bestandsbildners: Einsetzung: Im Gesetz über die Organisation der Universitäten Oldenburg und Osnabrück vom 3. Dezember 1973 ist das Konzil erstmals in § 4 Zentrale Organe genannt. Laut §19 begann die Amtszeit der ersten Mitglieder des Konzils am 1. März 1974 und endete am 31. März 1975 (UniA OL, 2200, 128)
Geschichte des Bestandsbildners: Auflösung: Die 15. Amtszeit des Konzils war gleichzeitig die letzte, denn mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) am 1. Oktober 2002 wurde das Konzil noch vor Ablauf der regulären Amtszeit aufgelöst (Schreiben im Nachlass Dieckert).
Bestandsgeschichte: In wie vielen Ablieferungen die Akten in das Universitätsarchiv gelangt sind, konnte leider nicht mehr ermittelt werden. Sie wurden allerdings in der Zeit von 2012 bis 2014 mit Signaturen versehen, provisorisch verzeichnet, umgebettet (entmetallisiert und mit säurefreien Materialen neu verpackt) sowie im Magazin eingelagert. Im Frühjahr 2016 begann die Bearbeiterin mit den Vorarbeiten für die Überarbeitung. Erste Arbeitsschritte waren das Ausheben sowie eine erste Strukturierung der Akten. Anschließend wurden die Akten noch einmal abschließend bewertet, mit neuen Signaturen versehen (Folge der überarbeiteten Tektonik des Archivs) und verzeichnet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren wird der Bestand kontinuierlich mit neueren Protokollen und Drucksachen ergänzt.
Zusatzinformationen: Die Klammern in den Enthält-Vermerken der Verzeichnungseinheiten unter dem Gliederungspunkt "Drucksachen des Konzils" weisen auf die genauen Drucksachen-Nummern hin und sind einem Übersichtsbuch entnommen.
Geschichte des Bestandsbildners: Einsetzung: Im Gesetz über die Organisation der Universitäten Oldenburg und Osnabrück vom 3. Dezember 1973 ist das Konzil erstmals in § 4 Zentrale Organe genannt. Laut §19 begann die Amtszeit der ersten Mitglieder des Konzils am 1. März 1974 und endete am 31. März 1975.
Geschichte des Bestandsbildners: Auflösung: Die 15. Amtszeit des Konzils war gleichzeitig die letzte, denn mit Inkrafttreten des neuen niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) am 1.10.2002 wurde das Konzil noch vor Ablauf der regulären Amtszeit aufgelöst (Schreiben im Nachlass Dieckert).
Bestandsgeschichte: In wie vielen Ablieferungen die Akten in das Universitätsarchiv gelangt sind, konnte leider nicht mehr ermittelt werden. Sie wurden allerdings in der Zeit von 2012 bis 2014 mit Signaturen versehen, provisorisch verzeichnet, umgebettet (entmetallisiert und mit säurefreien Materialen neu verpackt) sowie im Magazin eingelagert. Im Frühjahr 2016 begann die Bearbeiterin mit den Vorarbeiten für die Überarbeitung. Erste Arbeitsschritte waren das Ausheben sowie eine erste Strukturierung der Akten. Anschließend wurden die Akten noch einmal abschließend bewertet, mit neuen Signaturen versehen (Folge der überarbeiteten Tektonik des Archivs) verzeichnet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren wird der Bestand kontinuierlich mit neueren Protokollen und Drucksachen ergänzt.
Beschreibung: Der Bestand umfasst zurzeit die Akten des Konzils von 1974 bis 2002. Die Akten sind chronologisch und getrennt nach Protokollen und Drucksachen geordnet.
Geschichte des Bestandsbildners: Einsetzung: Im Gesetz über die Organisation der Universitäten Oldenburg und Osnabrück vom 3. Dezember 1973 ist das Konzil erstmals in § 4 Zentrale Organe genannt. Laut §19 begann die Amtszeit der ersten Mitglieder des Konzils am 1. März 1974 und endete am 31. März 1975 (UniA OL, 2200, 128)
Geschichte des Bestandsbildners: Auflösung: Die 15. Amtszeit des Konzils war gleichzeitig die letzte, denn mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) am 1. Oktober 2002 wurde das Konzil noch vor Ablauf der regulären Amtszeit aufgelöst (Schreiben im Nachlass Dieckert).
Bestandsgeschichte: In wie vielen Ablieferungen die Akten in das Universitätsarchiv gelangt sind, konnte leider nicht mehr ermittelt werden. Sie wurden allerdings in der Zeit von 2012 bis 2014 mit Signaturen versehen, provisorisch verzeichnet, umgebettet (entmetallisiert und mit säurefreien Materialen neu verpackt) sowie im Magazin eingelagert. Im Frühjahr 2016 begann die Bearbeiterin mit den Vorarbeiten für die Überarbeitung. Erste Arbeitsschritte waren das Ausheben sowie eine erste Strukturierung der Akten. Anschließend wurden die Akten noch einmal abschließend bewertet, mit neuen Signaturen versehen (Folge der überarbeiteten Tektonik des Archivs) und verzeichnet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren wird der Bestand kontinuierlich mit neueren Protokollen und Drucksachen ergänzt.
Zusatzinformationen: Die Klammern in den Enthält-Vermerken der Verzeichnungseinheiten unter dem Gliederungspunkt "Drucksachen des Konzils" weisen auf die genauen Drucksachen-Nummern hin und sind einem Übersichtsbuch entnommen.
Archivbestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.02.2026, 08:13 MEZ