Der Knappe Sweder van dem Bussche bekennt, dass er dem Bürgermeister Ludeke van Grest zu Bielefeld 55 gute, schwere, Oberländische Gulden von der Münze der Kurfürsten bei Rhein schuldet und sie am kommenden Michaelistag zurück zahlen will unter der Verpflichtung, die (diesem verpfändeten) Zehnten zu „Pependorpe“ und „in dem Nigenhagen unde dat halve Hatlagerholt“ nicht eher einzulösen, bis jene Schuld und eine noch stehende Verschreibung über 7 Gulden bezahlt worden sind. Durch die Einlösung eines Teils dieser Güter mit Einwilligung Ludekes durch Sweder soll die obige Verpflichtung nicht berührt werden, und jener „de anderen gude“ bis zur Tilgung der Summe inne behalten. Beide Teile verpflichten sich, die gen. Güter durch keinen andern als Sweder einlösen zu lassen.