Eine Kommunikation des Bezirksamts wegen der zur Entscheidung vorliegenden Streitfrage, ob der Schullehrer zu Bächlingen berechtigt sei, die Beifuhr seines Besoldungsholzes von den Gemeinden Bächlingen und Nesselbach unentgeltlich und nur gegen Reichung eines gewöhnlichen Trunks und Brots zu verlangen; ferner die von den Einwohnern der Schulgemeinde Bächlingen wiederholt erhobenen Anstände wegen der Beifuhr des Schul-Besoldungsholzes in Bächlingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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