Kalff / van Beyeren / Andreas Benedetti "Stilleben", Bild;. Abraham Janssen, o.T., Bild
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0-1-4 Stadtverwaltung Düsseldorf von 1933 - 2000 (alt: Bestand IV) Stadtverwaltung Düsseldorf von 1933 - 2000 (alt: Bestand IV)
Stadtverwaltung Düsseldorf von 1933 - 2000 (alt: Bestand IV) >> (Bestand 0-1-4) bis 31.03.1957 >> 31 Kulturamt >> Kunstsammlungen >> Gutachten
1943
Enthält: S. 37-38, 45-46: Bitte um Auskunft an Dr. Plietzsch, 07.05.1943, Hinweis zur Provenienz "[...] aus Düsseldorfer Privatbesitz, angeblich war das Stück früher in der Sammlung Grahl in Dresden, von wo es in die Familie Sohn-Rethel nach Düsseldorf gelangt sein soll. Von dort behauptet der heutige Besitzer, es erworben zu haben. Die Zuschreibung lautete Kalff. [...] Durch irgend einen Zufall soll das Stück dann nach Berlin gekommen sein, wo es zum Verkauf stand. Bei dieser Gelegenheit haben angeblich Dr. Binder und Geh.Rat. Zimmermann die Zuschreibung an van Beyeren ausgesprochen" sowie zweites Bild erwähnt "das ich [Hupp] bei Goudstikker gefunden habe" (mit Expertise von Burchard) und Bitte "Herrn Dr. van Gelder oder Herrn Dr. Gerson zu fragen, ob sie nicht im Institut [Rijksbureau] noch etwas finden"; Antwort von Plietzsch (Der Reichskommissar für die besetzten Niederländischen Gebiete, Der Generalkommissar für Verwaltung und Justiz, Dienststelle Dr. Mühlmann), Den Haag 12.05.1943, Plietzsch bestätigt Herkunft aus der Sammlung Sohn-Rethel sowie Verweis auf Literatur zu Benedetti bei Glück: Rubens, van Dijk und ihr Kreis, Bd. 1, S. 241-248, Plietzsch hält Janssen für wahrscheinlich, aber kein Vergleichsmaterial "denn die Herren vom Rijksbureau konnen jetz selber nicht mehr an das Abbildungsmaterial heran, das irgendwo in der Provinz liegt", Plietzsch bemerkt weiter "Das grosse Familienbild von Salomon Konink hatte Bignell nicht im Hause. Hingegen habe ich den einwandfreien Frans von Mieris wieder besichtigt" und Bitte, sich bei Interesse mit "unserer Dienststelle in Verbindung zu setzten" [...] "In Brüssel sah ich gestern bei Moorthammers ganz flüchtig irgendein Bild, das von Frans Douven stammen sollte".
Akten
Gutachten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:59 MEZ